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Die Lichtlein brennen wieder

  • Leonard Kehnscherper (dpa)

  • Sa, 03. Dezember 2016
    Haus & Garten

Nicht jede Weihnachtsdekoration ist erlaubt / Beim Schmücken der Wohnung und vor allem des Gartens sollte Rücksicht genommen werden.

Blinkender Weihnachtsschmuck am Balkon... darf Nachbarn aber nicht belästigen.   | Foto: Soeren Stache (dpa)
Blinkender Weihnachtsschmuck am Balkon ist beliebt - die Deko darf Nachbarn aber nicht belästigen. Foto: Soeren Stache (dpa)

Auffällige Weihnachtsdekorationen sind beliebt – nicht nur in den USA: Blinkende Rentier-Gespanne, Duftsprays und Weihnachtsmänner an Häuserfassaden findet man auch an und in deutschen Mehrfamilienhäusern.

Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten. Zum Ärgernis wird die Deko aber, wenn sie Nachbarn belästigt. Doch kann der Vermieter den Schmuck dann verbieten? "Grundsätzlich können Mieter ihre Wohnung voll und ganz nach ihrem Geschmack weihnachtlich dekorieren", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen ...

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