Gestaltung, wie sie dem Mieter gefällt
Sabine Meuter (dpa)
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Sa, 10. Februar 2018
Haus & Garten
Wie häufig Fenster geputzt werden und wie diese dekoriert werden, kann der Vermieter nicht festlegen.
Wenn es um die Fenster geht, haben Mieter weitgehend freie Hand. Vermieter können sie zum Beispiel nicht verpflichten, Gardinen oder Rollos anzubringen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven (Az.: 5 C 1847/77 b) ist dies allein die Entscheidung des Mieters.
"Auch zur Reinigung von innen angebrachten Gardinen oder Jalousien kann der Mieter nicht verpflichtet werden", sagt Julia Wagner von Haus & Grund Deutschland. Individuell könnten solche Verpflichtungen aber durchaus vereinbart werden, sagt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein in ...