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Mietrecht

Was Mieter über den Keller einer Wohnung wissen müssen

  • Isabelle Modler (dpa)

  • Mi, 25. Januar 2017, 22:42 Uhr
    Haus & Garten

Bei der Wohnungsbesichtigung vernachlässigen viele den Keller. Dabei wird der Abstellraum im Laufe der Mietzeit immer wichtiger – weil sich so einiges ansammelt. Doch Vorsicht: Mieter dürfen dort längst nicht alles lagern.

Wer einen Kellerraum mitgemietet hat, ...icht separat von der Wohnung kündigen.  | Foto: Andrea Warnecke
Wer einen Kellerraum mitgemietet hat, dem kann ein Vermieter den Raum nicht separat von der Wohnung kündigen. Foto: Andrea Warnecke
"Wer Wert auf einen Keller legt, sollte dies vorher mit dem Vermieter vertraglich vereinbaren", rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Andernfalls müssen Mieter im Zweifel ohne den zusätzlichen Abstellraum auskommen. Wurde ein Kellerraum mitgemietet, kann er aber auch nicht einfach vom Vermieter separat gekündigt werden.
Wer seine Sachen wo abstellen ...

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