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Winterdienst bei Eis und Schnee

  • Sabine Meuter (dpa)

  • Sa, 21. Januar 2017
    Haus & Garten

Eigentümer sind zum Räumen verpflichtet, können diese Pflicht aber auch auf die Mieter oder ein Unternehmen übertragen.

Grundstückseigentümer müssen dafür sor...Gehwege ohne Gefahr passierbar  sind.   | Foto: Tobias Hase (dpa)
Grundstückseigentümer müssen dafür sorgen, dass die angrenzenden Gehwege ohne Gefahr passierbar sind. Foto: Tobias Hase (dpa)

Eisige Kälte hin, eisige Kälte her: Wenn Schnee die Umgebung in eine weiße Winterlandschaft verwandelt, müssen Grundstückseigentümer oder Vermieter raus vor die Tür – auch frühmorgens. Dann müssen sie räumen und streuen, damit Passanten nicht ausrutschen und sich beim Vorbeigehen am Grundstück verletzen.

Diese Pflicht ist in den sogenannten Straßenreinigungssatzungen der Städte und Gemeinden verankert. "Meist werden die Anlieger – also Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte sowie Nießbraucher – dazu verpflichtet", sagt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Der ...

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