Winterdienst bei Eis und Schnee
Sabine Meuter (dpa)
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Sa, 21. Januar 2017
Haus & Garten
Eigentümer sind zum Räumen verpflichtet, können diese Pflicht aber auch auf die Mieter oder ein Unternehmen übertragen.
Eisige Kälte hin, eisige Kälte her: Wenn Schnee die Umgebung in eine weiße Winterlandschaft verwandelt, müssen Grundstückseigentümer oder Vermieter raus vor die Tür – auch frühmorgens. Dann müssen sie räumen und streuen, damit Passanten nicht ausrutschen und sich beim Vorbeigehen am Grundstück verletzen.
Diese Pflicht ist in den sogenannten Straßenreinigungssatzungen der Städte und Gemeinden verankert. "Meist werden die Anlieger – also Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte sowie Nießbraucher – dazu verpflichtet", sagt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.Der ...