Zu viel des Wassers
Sabine Meuter (dpa)
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Sa, 29. September 2018
Haus & Garten
Wer für Wasserschäden aufkommen muss.
Bei Wasserschäden gilt generell das Verursacherprinzip. Das heißt: Zahlen muss derjenige, auf den der Schaden zurückgeht. In bestimmten Fällen kann es aber passieren, dass der Verursacher auf seinen Kosten sitzenbleibt.
Wasserschäden sind sowohl für Mieter als auch für Vermieter oft ein Albtraum. Die Ursachen können vielfältig sein. Gut, wenn Betroffene die richtigen Versicherungen haben, die für die Schadensregulierung aufkommen. Aber Vorsicht: "Nicht alle Wasserschäden sind ...