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Hinterbliebene brauchen eine Vollmacht fürs Konto

Peter Neitzsch

Von Peter Neitzsch (dpa)

Fr, 30. September 2016 um 21:37 Uhr

Geld & Finanzen

Was viele gar nicht wissen: Im Trauerfall reicht eine Generalvollmacht oft nicht, um finanzielle Dinge regeln zu können. Unser Tipp: Auch Ehepartner sollten sich gegenseitig eine Bankvollmacht ausstellen.

Rechtzeitig erledigen!   | Foto: dpa
Rechtzeitig erledigen! Foto: dpa
Die Verwaltung des Nachlasses, Kosten für die Bestattung oder laufende Rechnungen – wenn ein Mensch stirbt, sind viele finanzielle Dinge zu regeln. Damit das reibungslos funktioniert, benötigen die Hinterbliebenen eine Vollmacht für das Konto. Eine allgemeine Vorsorgevollmacht reicht dafür oft ...

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