Was viele gar nicht wissen: Im Trauerfall reicht eine Generalvollmacht oft nicht, um finanzielle Dinge regeln zu können. Unser Tipp: Auch Ehepartner sollten sich gegenseitig eine Bankvollmacht ausstellen.
Die Verwaltung des Nachlasses, Kosten für die Bestattung oder laufende Rechnungen – wenn ein Mensch stirbt, sind viele finanzielle Dinge zu regeln. Damit das reibungslos funktioniert, benötigen die Hinterbliebenen eine Vollmacht für das Konto. Eine allgemeine Vorsorgevollmacht reicht dafür oft ...