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05. September 2008

Erfurths kaufen das ehemalige Mütterkurheim

Das Hoteliers-Ehepaar vom Ferien- und Wellness-Hotel "Bergfried" plant eine weitere Wohlfühloase

  1. Zum 1. Januar 2009 geht das ehemalige evangelische Mütterkurheim Maria-von-Marschall-Haus in das Eigentum der Eheleute Gisela und Michael Erfurth vom gegenüberliegenden Hotel Bergfried über. Foto: dieter maurer

HINTERZARTEN. Der steile Aufstieg des "Bergfrieds" von der einstigen Frühstückspension zum einzigen Vier-Sterne-Superior Ferien- und Wellnesshotel in Hinterzarten geht weiter. Seit der Übernahme durch die Eheleute Gisela und Michael Erfurth zum 1. April 2000 wurden Millionen investiert und der Service ständig verbessert. Zum 1. Januar 2009 werden die Eheleute Erfurth auch Eigentümer des gegenüberliegenden Maria-von-Marschall-Hauses. Auch dort ist eine Wohlfühloase geplant. 

 Bürgermeister Hansjörg Eckert sprach in der öffentlichen Gemeinderatssitzung von einer "positiven städtebaulichen Ordnung für diesen Bereich". Die derzeitigen Festsetzungen im Bebauungsplan Hugenhof-Sickinger-Straße lassen jedoch eine Nutzung als Hotel nicht zu. Beim Um- und Neubau des Mütterkurheims 1987/88 wurde die ursprünglich beschlossene touristische Nutzung eingeschränkt. Das Anwesen durfte nur Erholungsheim sein. Hauptamtsleiter Hermann Wehrle: "Damit hatten wir ein planungsrechtliches Instrument, um beispielsweise Zweitwohnungen oder andere Veränderungen zu verhindern."

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Im Oktober 2003 beschloss die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden, das Mütterkurhaus aus wirtschaftlichen Gründen zum 29. Februar 2004 zu schließen.

Momentan dient das Hotel Maria von Marschall dem Hofgut Sternen der Familie Drubba. Dort übernachten in erster Linie Bus-Touristen. Das An- und Abfahren der Reisebusse in der engen Straße sowie fehlende Parkplätze sorgten in den vergangenen Jahren wiederholt für Klagen von Anliegern. Allerdings entspricht die Nutzung dem Bebauungsplan.

 In einem Ortstermin des Landratsamts mit den Eheleuten Erfurth und Architekt Hermann Ganter empfahl der Leiter der Baurechtsbehörde, Franz Lögler, eine Änderung des Bebauungsplans als "rechtlich saubere Lösung." Erfurths sollten bei dieser Änderung schon ihre Vorstellung für eine künftige bauliche Entwicklung auf dem Grundstück einfließen lassen. Eine einfache Befreiung würde keine Rechtssicherheit schaffen.

Hotelier Erfurth erläuterte vor dem Gemeinderat seine nächsten Schritte: "Aus den bestehenden 38 Zimmern machen wir 17 Urlaubsresidenzen mit 34 Betten." Ein Arzt und Physiotherapeut sollen für das Wohlbefinden der Gäste sorgen. Über die weitere Nutzung des Stammhauses sei noch nicht endgültig entschieden: "Entweder gibt es Wohnungen oder ebenfalls Residenzen." Eckert freute sich über die Planung: "Ein interessantes Angebot für unseren Heilklimatischen Kurort. Diese Art von Gästen buchen zumeist längere Aufenthalte."

Beim Ortstermin angesprochen wurde zudem die Stellplatzfrage. Durch den Erwerb des Grundstücks und Gebäudes wird nach Auffassung von Wehrle die Stellplatzbewirtschaftung für das ehemalige Marschall-Heim und das Hotel Bergfried einfacher und "führt zu einer Verbesserung der Situation des ruhenden Verkehrs". Ein Parken auf der Straße werde nicht mehr geduldet, die Problematik mit den Reisebussen entfalle gänzlich. Erfurth betonte sein persönliches Interesse an einer ausreichenden Zahl von Stellplätzen: "Das Ein- und Aussteigen abends, nachts oder frühmorgens bereitet uns massive Probleme."

Die Gemeinderäte Henrik Tritschler, Johannes Ganter und Abel Unmüßig wollen vor allem diese Frage exakt geklärt wissen. Die 14 zugesagten Stellplätze seien nachzuweisen. Die Räte erinnerten an die vielen Beschwerden über parkende Autos an der Sickingerstraße. Behindert wurde vor allem das Schneeräumen. Nachteilig ist eine solch enge Gasse aber auch bei Rettungseinsätzen Wehrle: "Das lässt sich aber nur im Rahmen des Bauantrags regeln." Die Baurechtsbehörde müsse prüfen, ob die Anzahl der Stellplätze wirklich zur Verfügung steht. Der Änderung des Bebauungsplans stimmte das Gremium einhellig zu. Die Kosten muss der Antragsteller tragen.

Autor: Dieter Maurer