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17. Dezember 2011
Schuldenlöcher mit Schulden gestopft
Fleischhändler wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung zu Bewährungsstrafe verurteilt.
FREIBURG/HORBEN. Vor vier Jahren wurde ein Horbener Fleischgroßhändler verurteilt, weil er verdorbene Ware weiterverkauft hatte. Nun fand die Affäre vor dem Freiburger Amtsgericht ihre Fortsetzung. Nachdem er infolge der Verurteilung und deren Bekanntwerden in Zahlungsschwierigkeiten gekommen war, kaufte er weitere Ware ein – obwohl er die auflaufenden Rechnungen nicht mehr begleichen konnte. Betrug und Insolvenzverschleppung nennt das die Staatsanwaltschaft, und darum ging es auch in der Verhandlung.
Angefangen hat die Affäre bereits 2005, einem Jahr in dem zahlreiche Fleischskandale an die Öffentlichkeit traten und deshalb eine erhöhte Sensibilität gegenüber dem Thema herrschte. Das Wort "Gammelfleisch" schaffte es damals in die Liste der Wörter des Jahres. Auch wenn die Dimension des Horbener Händlers nicht mit den kriminellen Machenschaften zu vergleichen ist, die damals die öffentliche Diskussion prägten, warf die Affäre doch auch ein Licht auf die dubiosen Geschäftspraktiken, mit denen Lebensmittel oftmals gehandelt werden. Denn obwohl der Geschäftsmann seinerzeit einer der größten Fleischhändler in Deutschland gewesen war, bekam er selber kaum je eine Rinderhälfte oder eine Hähnchenbrust zu Gesicht. Tatsächlich ging seine Arbeit nicht von einer Schlachterei aus, sondern vom heimischen Schreibtisch. Von dort erfuhr er über eine Datenbank, wenn irgendwo in der Bundesrepublik größere Mengen an Fleischwaren angeboten wurden. Die kaufte er ein, verkaufte sie aber direkt weiter und ließ die Ware dann direkt zum Abnehmer fahren. Über Jahre hinweg war dieses Geschäftsmodell sehr erfolgreich, einer seiner wichtigsten Abnehmer war eine große Handelskette.
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Wie ein Kartenhaus stürzte das Geschäft aber zusammen, als in einem Osnabrücker Lagerhaus 56 Tonnen verdorbenes Schweinefleisch gefunden wurden – Vertreiber war der Angeklagte. Zu einer Strafe von 4000 Euro wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz wurde er daraufhin verurteilt (die BZ berichtete), schwerwiegend waren die wirtschaftlichen Konsequenzen, die infolge des Fleischskandals über den Angeklagten hereinbrachen. Die Handelskette kündigte die Zusammenarbeit ebenso wie andere Kunden auf, es begann eine Entwicklung, die den Geschäftsmann immer tiefer in die Schuldenfalle trieb. 2008, als seine finanzielle Misere ihren Höhepunkt erreichte, war er froh, wenn er mit den spärlichen Einnahmen aus Neuaufträgen die Schulden aus vorhergehenden Aufträgen begleichen konnte. Dieses Stopfen von Schuldenlöchern mit anderen Schulden ging so lange gut, bis einmal einer seiner Abnehmer nicht zahlen konnte. "Spätestens dann hätten Sie doch erkennen müssen, dass es so nicht weitergeht", meinte der Staatsanwalt. Doch der Angeklagte nahm drei weitere Aufträge an, obwohl er sie nicht bezahlen konnte. Auf 135000 Euro beläuft sich der Schaden, der drei Fleischhändlern dadurch entstanden ist. Grund zur Hoffnung, dieses Geld wiederzusehen haben die drei nicht. Der Angeklagte ist derzeit arbeitslos und lebt von Zuschüssen seiner Familie.
Trotz der hohen Schadenssumme wertete das Gericht die Tatsache als strafmildernd, dass der Angeklagte zu keiner Zeit vorhatte, sich mit dem Geld selbst zu bereichern, sondern immer nur die offenen Schuldenlöcher stopfen wollte. Ein Jahr Haftstrafe auf Bewährung lautete deshalb das Urteil des Freiburger Amtsgerichts, das nach einem Rechtsmittelverzicht der Beteiligten auch rechtskräftig ist.
Autor: Michael Saurer
