Horn wird erst einmal Amtsverweser
Klage einer Dauerkandidatin, die auch die Freiburger OB-Wahl anficht, verhindert den regulären Start ins Amt als Oberbürgermeister.
FREIBURG. Martin Horn muss seinen neuen Job als Freiburger Oberbürgermeister zunächst als Amtsverweser antreten. Grund: Eine Dauerkandidatin hat die Wahl angefochten und nun gegen die ablehnenden Bescheide Klage eingereicht. Bis ein Gericht darüber entschieden hat, kann Horn seinen OB-Posten formal nicht antreten. Das hat eine gravierende Auswirkung: Er darf im Gemeinderat nicht abstimmen.
Die beiden Wahlanfechtungen stammten "von einer Kandidatin, die nicht zugelassen wurde", sagte Markus Adler, Sprecher des zuständigen Regierungspräsidiums. Ihren Namen nennt er nicht, dafür tut ...