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15. September 2010
Zweimal auf Diebestour in Görwihl
Eine 22-Jährige, die im Hotzenwald Altmetall gestohlen hatte, steht vor dem Landgericht Waldshut.
WALDSHUT-TIENGEN. Wegen Diebstahl von Altmetall in Görwihl war eine 22-jährige Frau im Mai diesen Jahres in Waldshut zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Dagegen legte die Staatsanwalt Widerspruch ein, so dass nun am Landgericht Waldshut-Tiengen der Fall noch ein Mal aufgerollt wird. Die staatliche Anklagebehörde will, dass die Mutter von vier Kindern die fünf Monate hinter Gittern absitzt.
Laut Anklage soll sie zusammen mit ihrem Mann im Oktober letzten Jahres in Görwihl von einem Firmengelände Kupferblech gestohlen haben. Der Erlös, so hieß es in der Verhandlung, habe über 500 Euro betragen. Bei einem zweiten Beutezug ein paar Tage später, ertappte sie die herbeigerufene Polizei dann auf frischer Tat. Die Frau musste die Nacht anschließend in einer Zelle des Polizeireviers Bad Säckingen verbringen und war davon deutlich beeindruckt.
Einfach machte es sich der Vorsitzende Richter Mathias Wetz in der gestrigen Verhandlung nicht. Ausführlich befragte er die Angeklagte zu ihren persönlichen Verhältnissen. Dabei zeichnete sich das Bild eines Menschen ab, dem es seit seiner Jugend einerseits an Fähigkeiten zur eigenen Lebensgestaltung mangelt, andererseits aber an den gesellschaftlichen Standards Teil haben möchte. Teilweise im Heim aufgewachsen, ohne Berufsabschluss, erfüllte sich die Frau ihre Wünsche mit Bestellungen aus Versandhauskatalogen. In Lörrach wurde sie wegen 19 Fällen des Betrugs verurteilt. Ein weiteres Urteil ahndete den Einkauf mit einer ungedeckten EC-Karte. Insgesamt kamen so Schulden von annähernd 20 000 Euro zusammen. Die junge Frau sprach in diesem Zusammenhang von Kaufsucht und dass sich in ärztlicher Therapie befinde. Eine achtmonatige Bewährungsstrafe wegen Misshandlung Schutzbefohlener rührt unter anderem daher, weil sie ihrer Tochter ein Loch für Ohrringe selbst stach und das Kind auf Grund der Schmerzen heftig schrie.
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Die Aussage des Bewährungshelfers zeigte, wie stark die junge Frau auf Einflüsse von außen reagiert. Gerade die Familie ihres Mannes hatte offenbar bei zwei Delikten Einfluss genommen. Mittlerweile hätte sie sich aber davon gelöst, gab sie in der Verhandlung an. Anders sieht dies allerdings die Staatsanwaltschaft. Die Tat in Görwihl sei kein einmaliger Rückfall. Vielmehr seien die 22-Jährige und ihr Mann unbelehrbar. Die Plädoyers und das Urteil sind für Freitag geplant.
Autor: Manfred Hüfner
