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27. Mai 2011 18:22 Uhr
"Straße gefährdet wertvolle Natur "
Landesnaturschutzverband kündigt Klage gegen B 31 West an
Mit einem ganzen Paket von teilweise komplizierten Hausaufgaben für die Planfeststellung des 2. Bauabschnitts der B 31 West sind die Anhörungsbehörde und der Vorhabenträger des Regierungspräsidiums Freiburg nach gut 40 Stunden Erörterung aus Ihringen abgereist.
IHRINGEN. Am 4. und letzten Tag standen in der Kaiserstuhlhalle die Belange von Natur und Landschaft auf der Tagesordnung.
Für die Naturschützer sei nicht erkennbar, weshalb die B 31 West als Fernverkehrsstraße ausgewiesen werden soll, sagte Ekkehard Köllner vom Landesnaturschutzverband (LNV). "Alles, was hier geplant wird, ist nur von regionaler Verkehrsbedeutung", so Köllner. Deshalb sei der Bundesverkehrswegeplan zu korrigieren und die geplante Straßenverbindung zwischen Gottenheim und Breisach herabzustufen. Da die Landschaft am Kaiserstuhl schon durch andere Verkehrswege stark zerschnitten sei, würde sie keine weitere Aufgliederung vertragen, sagte Köllner und warnte: "Dieses Vorhaben zerstört die landschaftliche Ausgewogenheit und das Gleichgewicht zwischen Kaiserstuhl und Tuniberg".
Der Naturschutzverband lehne das Projekt grundsätzlich ab, sagte Köllner und kündigte für den Fall eines Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der Straße eine gerichtliche Überprüfung an.
Joachim Lucht vom Regierungspräsidium, der die Erörterung leitete, wies darauf hin, dass die Notwendigkeit der Straße im Bundesverkehrswegeplan festgeschrieben sei. Eine etwaige Herabstufung des Projekts aus formalen Gründen könne nicht Inhalt der Erörterung sein. "Hier wird abgewogen, ob es gewichtige Argumente gibt, die gegen den Bau der Straße sprechen", sagte Lucht. Verkehrsplaner Bernd Dörr vom Regierungspräsidium verteidigte das Projekt. Seine Argumente: Die B 31 West stelle eine leistungsfähige Direktverbindung zwischen dem Oberzentrum Freiburg und dem Mittelzentrum Breisach her und verbessere die Verkehrsverbindungen in der Raumschaft. Außerdem würden die Ortsdurchfahrten von Ihringen, Wasenweiler und Gottenheim entlastet. Negative Auswirkungen wie hoher Flächenbedarf, Eingriffe in Natur und Umwelt sowie die Landschaftszerschneidung hätten die Planer versucht, auf ein minimales Maß zu reduzieren, sagte Dörr.
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"Das Land hält nur aus dem Grund an der alten Planung fest, um Kosten zu sparen, da die Bundesstraße vom Bund zu finanzieren ist", vermutete hingegen Peter Lutz vom LNV. Die Planung nehme keinerlei Rücksicht auf Belange des Naturschutzes, die Straße zerschneide am Wasenweiler Ried und andernorts wertvolle Landschaftsräume. "Alle in der Diskussion stehenden Varianten haben desaströse Wirkungen", sagte Lutz und wagte die Prognose, dass ihnen die Genehmigungsfähigkeit bei gerichtlicher Prüfung versagt bleiben werde. Der Naturschutzverband sei daher für die so genannte "Nullvariante", den Verzicht auf den Weiterbaus der B 31 West.
Bedenken äußerte auch Steffi Baudemann vom Naturschutzreferat des Regierungspräsidiums. Die Trasse wirke als massive Barriere in einem der wertvollsten Landschaftsräume Süddeutschlands. "Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren", zitierte Baudemann aus dem Naturschutzgesetz. Unter dem Eindruck von Biodiversitätsverlust – dem Verlust bestehender biologischer Vielfalt und Ökosysteme – und Klimawandel sei die Notwendigkeit der Straße heute anders zu bewerten als in der Vergangenheit.
Im zweiten Teil der Erörterung wurden am Donnerstag die Einwendungen der Gemeinde Ihringen zum Thema Natur und Landschaft behandelt. Dabei ging es vor allem um mögliche Auswirkungen des Straßenbaus auf Flora und Fauna in den Bereichen Schachenwald und Murr. Hier befürchten Gegner der Nordvariante die Zerschneidung von Flugstraßen für Fledermäuse und die massive Gefährdung von Lebensräumen der Wildkatze, verschiedener Vogelarten sowie schützenswerter Reptilien und Amphibien wie der Gelbbauchunke. Auch der Wildwechsel in diesem Gebiet zwischen Vogesen und Schwarzwald könnte durch den Straßenbau verhindert werden.
Der von der Gemeinde Ihringen beauftragte Rechtsanwalt Torsten Heilshorn trug mit Unterstützung von Fachanwälten eine detaillierte Kritik an der Planung der vom RP favorisierten Nordtrasse vor. Sein Fazit: Die Trassenführung sei naturschutzrechtlich unzulässig, das sie gegen Erhaltungsziele der nahe gelegenen FFH-Gebiete verstoße.
Die Methodik, die Bewertungsmaßstäbe und damit auch die Ergebnisse des Variantenvergleichs durch das RP seien insgesamt fehlerhaft, kritisieren die Anwälte. Der Erörterungstermin habe bestätigt, dass mit der "Südvariante" eine deutlich verträglichere Lösung zur Verfügung stehe.
Die Vertreter des Regierungspräsidiums sagten die Prüfung der vielen von der Gemeinde Ihringen vorgebrachten Punkte zu. Damit endete die Erörterung des Projekts. Jetzt wird die Behörde die vorgebrachten Einwendungen und Bedenken prüfen und bewerten.
Autor: Kai Kricheldorff
