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27. Juli 2010 16:29 Uhr

Gemeinde bietet dem Regierungspräsidium Paroli

Umfangreiche Stellungnahme zur B 31 West

Recht umfangreich ist die Stellungnahme der Gemeinde Ihringen zum zweiten Bauabschnitt der umstrittenen B 31 West ausgefallen.

  1. Ihringen wirft dem Regierungspräsidium gravierende Mängel bei der Planung des 2. Bauabschnitts der B 31 West vor. Foto: Agnes Pohrt

IHRINGEN. In der Gemeinderatssitzung vom Montagabend wurde ein Schreiben verabschiedet, in dem der Planungsbehörde "gravierende Planungsmängel" angekreidet werden. Die Gemeinde beruft sich vor allem darauf, dass ein objektiver Variantenvergleich nicht stattgefunden habe. "Der hinkt im Detail", sagte Bürgermeister Martin Obert vor zahlreichen Zuhörern im Bürgersaal.

Er machte auch deutlich, dass die Straße zwischen Gottenheim und Breisach aus finanziellen Gründen wohl sowieso erst in vielleicht 10 bis 15 Jahren gebaut werde.

Dennoch gelte es jetzt schon, alle Argumente gegen die ungeliebte Nordvariante auf den Tisch zu legen, weil sie sonst in ein eventuelles Gerichtsverfahren nicht mehr einfließen könnten, erklärte der Ihringer Rathauschef. "Es geht hier jedoch nicht um eine Klageschrift", stellte der Bürgermeister klar. Vielmehr müssten die Einwendungen der Gemeinde – wie auch alle privaten – bis zum 3. August beim Regierungspräsidium eingehen.

Einwendungen müssen bis 3. August beim Regierungspräsidium vorliegen

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Nur dann könnten sie in das so genannte Erörterungsverfahren einfließen. Mit der Bürgerinitiative "Es geht auch anders" habe im Vorfeld ein reger Gedankenaustausch stattgefunden, berichtete Obert. Jetzt habe man ein gutes Ergebnis in hoher Qualität, um entsprechend Paroli bieten zu können. Die von der Gemeinde Ihringen beauftragten Rechtsanwälte erklärten noch einmal das Prozedere des Verfahrens und erinnerten an die erste Offenlage im Jahr 2006. Schon damals seien Einwände gegen die vom Regierungspräsidium favorisierte Nordvariante laut geworden.

Die Planungsbehörde habe 4 Jahre lang nachuntersucht und mittlerweile auch neue Ergebnisse vorgelegt. Viele der doch gravierenden Bedenken seien allerdings nicht berücksichtigt worden.

Es sei vielmehr darum gegangen, die "Vorfestlegung auf die Nordvariante" zu rechtfertigen, erklärten die Juristen. Es gehe für die Behörde nicht um einen fairen und objektiven Vergleich der beiden Trassen, denn verschiedene Punkte wie beispielsweise Arten- und Naturschutz, Kosten und Lärm seien viel zu wenig berücksichtigt.

Die Bürger können die Stellungnahme der Gemeinde einsehen

Es falle außerdem auf, dass Argumente für die Nordvariante mehrfach und mit zu hohem Gewicht bewertet worden seien. Dagegen habe man Argumente für die Südvariante zum Teil sogar unterschlagen.

"In dieser Form ist die Planung des Regierungspräsidiums auf jeden Fall rechtswidrig", erläuterten die Anwälte.

Aufgrund der vielen Details in dem Papier wurden einzelne Punkte nicht erläutert. Den Bürgern soll die Möglichkeit gegeben werden, das Schriftstück einzusehen.

Einen größeren Diskussionsbedarf hatten die Gemeinderäte nicht mehr. Wolfgang Mössner (Grüne) legte jedoch Wert auf die Feststellung, dass das Votum seiner Fraktion für die Stellungnahme nichts mit der grundsätzlichen Haltung in Bezug auf die Straße zu tun habe. "Wir haben weiterhin Probleme mit dieser Straße", sagte Mössner.

Autor: Ulrike Ehrlacher-Dörfler