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09. Februar 2010
Im Namen des Fürsten
Liechtensteiner Gericht: Deutscher Steuerhinterzieher bekommt Millionenbuße ersetzt.
FREIBURG. Der Bad Homburger Kaufmann Elmar Bernhard Sch. ist an Frechheit wohl kaum zu überbieten. Jahrelang hinterzog er Steuern mit Hilfe einer Liechtensteiner Treuhand. Als der Schwindel aufflog und er in Deutschland wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, verklagte er seine Helfer in Liechtenstein – mit Erfolg. Ein Gericht in Vaduz sprach ihm jetzt Schadensersatz in Höhe von 7,3 Millionen Euro zu.
Dr. Elmar Bernhard Sch. war Immobilienhändler. Seit Mitte der 80er-Jahre versteckte er mit Hilfe einer Liechtensteiner Stiftung Schwarzgeld vor dem deutschen Fiskus. Er flog auf, weil sein Name auf der Steuersünder-DVD enthalten war, die der Bundesnachrichtendienst im Juni 2007 von einem Liechtensteiner Datendieb gekauft hatte. Im Februar 2008 – vier Tage nach Postchef Klaus Zumwinkel – durchsuchte die Steuerfahndung das Haus von Sch. Im Juli 2008 wurde er vom Landgericht Bochum verurteilt.Trotz der Riesensumme von mehr als sieben Millionen Euro hinterzogenen Steuern kam er mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Natürlich musste er die hinterzogenen Steuern nachzahlen und als Bewährungsauflage wurden noch 7,3 Millionen Euro fällig.
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Diese 7,3 Millionen Euro bekommt Dr. Sch. nun aber wohl von seinen ebenso dubiosen Liechtensteiner Geschäftspartnern erstattet. Er hatte die Treuhänder verklagt, weil sie ihn nicht über den Datendiebstahl unterrichtet hatten. Der Geschäftsmann behauptete, er hätte sich strafbefreiend selbst angezeigt, wenn er von der Gefahr gewusst hätte.
Dem fürstlichen Landgericht in Liechtenstein leuchtete das ein. Es verurteilte die Treuhandfirma Fiduco zum Schadensersatz. Die Treuhänder hätten schon im Herbst 2007 Anhaltspunkte für die Weitergabe der geklauten Daten gehabt. Da hätte sich Sch. retten können. Das Vaduzer Urteil wurde am 7. Januar verkündet, aber erst jetzt durch einen Bericht in der Liechtensteiner Zeitung Vaterland bekannt.
Das Urteil ist ein Beweis für die Unabhängigkeit der Vaduzer Justiz. Denn die verurteilte Firma Fiduco gehörte einst zur Fürstenbank LGT, die jetzt auch für den Schadensersatz aufkommen muss. An der Unabhängigkeit der fürstlichen Gerichte hatten in Deutschland manche gezweifelt, weil sie die Urteile "im Namen von Volk und Fürst" sprechen und der Fürst auch an der Auswahl der Richter beteiligt ist. Einmal eingestellt, hat ein Liechtensteiner Richter aber ein Amt auf Lebenszeit und ist entsprechend frei in seiner Rechtsfindung.
Allerdings ist das Vaduzer Urteil noch nicht rechtskräftig. Fiduco hat bereits Berufung zum Fürstlichen Obergericht angekündigt. Möglicherweise geht auch Dr. Sch. in Berufung. Denn eigentlich wollte er 13,5 Millionen Euro auf die Liechtensteiner Treuhänder abwälzen. Die Fiduco sollte auch seine nachzuzahlenden Steuern übernehmen, weil er bei der Anlage schlecht beraten worden sei, argumentierte er. Das war aber auch dem Vaduzer Richter zu frech. Steuerschulden seien nicht erstattungsfähig, beschied er den Unternehmer aus Hessen.
Derzeit ist am Vaduzer Landgericht nur ein ähnlicher Fall aus Deutschland anhängig. Zahlreiche weitere Klagen dürften nun aber folgen. Immerhin führte die Auswertung der Liechtensteiner DVD in Deutschland zu 590 Ermittlungsverfahren.
Autor: Christian Rath
