Die Landesregierung schafft zum Schuljahr 2015/16 die Sonderschulpflicht ab. Eltern können dann bestimmen, ob sie ihr behindertes Kind an eine Regelschule schicken wollen. Doch ganz frei wird die Wahl nicht sein.
Künftig entfällt in Baden-Württemberg die Sonderschulpflicht. Eltern von Kindern mit Einschränkungen und sogenanntem sonderpädagogischem Bedarf haben dann die Wahl, ob sie eine Regelschule der Sonderschule vorziehen. Die entsprechende Gesetzesänderung hat das Kabinett am Dienstag auf den Weg gebracht. Ministerpräsident Winfried Kretschmann ...