Account/Login

Fall Hussein K.

Interview: Wie lässt sich das Alter eines Menschen bestimmen?

Frank Zimmermann
  • Mi, 01. Februar 2017, 10:02 Uhr
    Freiburg

Wie alt ist ein Flüchtling, der nach Deutschland kommt? Und wie kann man sein Alter feststellen? Wichtig ist das zum Beispiel im Fall Hussein K., der verdächtigt wird, die Studentin Maria L. getötet zu haben. Der Rechtsmediziner Klaus Püschel von der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf spricht über die Möglichkeiten der Altersfeststellung im BZ-Interview.

Viele junge Flüchtlinge kommen ohne Papiere nach Europa.  | Foto: dpa
Viele junge Flüchtlinge kommen ohne Papiere nach Europa. Foto: dpa
Oft haben die Neuankömmlinge keine Papiere bei sich; die Behörden müssen sich dann auf deren eigene Angaben verlassen. Im Fall von Hussein K., der in Freiburg eine Studentin getötet haben soll, waren sie womöglich falsch: Der Afghane gibt an, 17 Jahre alt zu sein; damit fiele er unter das Jugendstrafrecht. Die Justiz lässt nun sein Alter prüfen. Bis 2015 waren medizinische Verfahren üblich, bevor sie aufgrund von breiter Kritik und Fehleinschätzungen eingestellt wurden. Frank Zimmermann sprach mit dem Rechtsmediziner Klaus Püschel über die Möglichkeiten der Medizin.

"Ob jemand 17, 18 oder 19 ist, kann ich nicht unterscheiden." Klaus Püschel
BZ: Herr Professor Püschel, ein Jugendlicher aus dem Ausland, schätzen wir ihn mal rein optisch auf 17, 18, 19 Jahre, kommt – wie es zuletzt häufig vorgekommen ist – in Freiburg ohne Papiere an. Welche Möglichkeiten hat die Medizin, sein Alter genauer zu bestimmen?
Püschel: Wenn Sie diese Größenordnung schätzen, wird zurzeit jeder in Deutschland sagen: "Okay, der ist unter 18."

BZ: Warum? Weil der Grundsatz gilt: "Im Zweifel für die Minderjährigkeit"?
Püschel: Genau. Dann würde die betreffende Person von der Jugendhilfe versorgt werden und auf diese Art und Weise mehr Förderung bekommen als ein Volljähriger.

BZ: Trotzdem gefragt: Welche medizinischen Möglichkeiten haben Sie in solchen Fällen?
Püschel: Ob jemand 17, 18 oder 19 ist, kann ich nicht unterscheiden.

BZ: Okay, verstanden. Dann frage ich grundsätzlicher: Was können Sie machen, um das Alter von jungen Menschen möglichst genau zu bestimmen?
Püschel: Wir richten uns da nach den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik, in der wir aktives Mitglied sind und seit vielen Jahren an Ringversuchen teilnehmen. Wir führen körperliche Untersuchungen durch, wenn wir dafür den Auftrag von den Behörden oder der Justiz bekommen. Außerdem machen wir Röntgenuntersuchungen: Wir röntgen Hand, Kiefer und Schlüsselbein. Die Auswahl richtet sich jeweils nach der Sachlage im Einzelfall, bei uns ist das in den allermeisten Fällen das Röntgen des Kiefers.

BZ: Das Alter eines Jugendlichen zu schätzen, ist mit dem bloßen Auge oft nicht einfach. Auf was achten Sie, wenn Sie den Körper eines jungen Menschen untersuchen?
Püschel: Das dient vor allem der allgemeinen Einschätzung, ob das ein gesunder Mensch ist oder er eine Hormonstörung hat, wenn er zum Beispiel keine Haare oder eine Missbildung hat. Kurzum: Man will mit der Körperuntersuchung herausfinden, wie der junge Mensch äußerlich entwickelt und gebaut ist.

BZ: Muss der Betreffende einer solchen Röntgen-Untersuchung zustimmen?
Püschel: Ja, wir untersuchen nur, wer sich von uns freiwillig untersuchen lässt, es sei denn, es gibt eine richterliche Anordnung. Wir machen nichts, was die Betreffenden nicht mitmachen. Früher haben wir die Leute sich ganz ausziehen lassen, heutzutage gibt es das Verbot einer Untersuchung im Genitalbereich. Das machen wir seit längerem nicht mehr, obwohl wir finden, dass es ganz normal ist, wenn ein Arzt die Geschlechtsorgane untersucht, und dass man das eigentlich tun sollte.

BZ: Die Einwände rührten auch daher, dass es Kulturen gibt, in denen es nicht üblich ist, sich vor Fremden ganz auszuziehen.
Püschel: Ich kann Ihnen nicht sagen, was die Politik für ein Interesse daran hat, uns das zu verbieten.

BZ: Aber ob jemand 16, 17 oder 18 ist, sehen Sie anhand der bloßen Untersuchung seines Körpers auch nicht.
Püschel: Nein, das kann ich allein aufgrund der Ausbildung seiner Hautfalten, Brustwarzen, Achsel- oder Bartbehaarung nicht sagen. Die Variationsbreite ist da relativ groß.

"Das Röntgen des Kiefers spielt für uns die größte Rolle." Klaus Püschel
BZ: Kann die Herkunft eines Menschen – in welchem Teil der Welt jemand unter welchen Umständen aufgewachsen ist – eine Rolle für die Entwicklung spielen?
Püschel: Wenn jemand viel einer bestimmten Witterung ausgesetzt ist, sieht er schon anders aus als wenn sich jemand jeden Tag sein Gesicht mit einer Bio-Salbe einschmiert. Aber auf das Skelettwachstum hat das keinen Einfluss. Wenn jemand aus Ländern mit schlechten hygienischen oder sonstigen schlechten Verhältnissen – Stichwort Ernährung – kommt, geht die Entwicklung langsamer; dann kann man also eigentlich umso sicherer sein, dass die Schätzung nicht zu hoch ist.

BZ: Hier kommt das Röntgen ins Spiel: Üblich ist es, die Hand zu röntgen?
Püschel: Das würden wir nur machen im unteren Bereich, also bei 16-Jährigen. Bei mutmaßlich 18-Jährigen röntgen wir den Kiefer.

BZ: Was spricht gegen das Handröntgen?
Püschel: Das gibt keine ausreichend sichere Auskunft darüber, ob die Person unter oder über 18 Jahre alt ist.

BZ: Was an der Hand wird denn genau angeschaut?
Püschel: Die Wachstumsfugen der Knochen; ob sie ganz verschlossen sind. Die Knochen haben offene Stellen und sind dort zunächst noch knorpelig. Erst im Laufe der Zeit, wenn das Wachstum abgeschlossen ist und die Geschlechtshormone eine wichtige Rolle spielen, werden die Wachstumsfugen geschlossen. Wenn das der Fall ist, ist man im Bereich zwischen 17 und 20 Jahren. Aber ob jemand 18 ist oder nicht, kann man so nicht sicher sagen. Nur wenn im Bereich der Speiche am Handgelenk sämtliche Hinweise auf die Wachstumszone völlig verschwunden sind, ist das ein Hinweis, dass die Person über 18 ist; die Wachstumszonen an den Fingern alleine reichen da nicht aus.

BZ: Eine andere Möglichkeit ist die Röntgen-Untersuchung der Zähne.
Püschel: Das Röntgen des Kiefers spielt die größte Rolle für uns. Da geht es um die Weisheitszähne, vor allem um ihr Wurzelwachstum. Das kann man nur am Röntgenbild erkennen. Wenn die Entwicklung der Weisheitszähne vollständig abgeschlossen ist, dann ist die Person 17 oder 18. Wenn man aber wissen will, ob jemand über 18 ist, muss man eine starke Abnutzung an den Weisheitszähnen oder einen Knochenabbau am Kiefer erkennen. Wenn jemand 16 ist, würde ich eher die Hand röntgen, bei einem mutmaßlich Volljährigen eher den Kiefer.

BZ: Wendet man auch beides in Kombination an?
Püschel: Man will die Röntgenstrahlung möglichst minimieren, deshalb versucht man, mit möglichst wenigen Untersuchungen auszukommen.

BZ: Wie hoch ist bei den einzelnen Röntgenuntersuchungen jeweils die Strahlung?
Püschel: Beim Handröntgen ist sie meiner Meinung nach völlig zu vernachlässigen, beim Kiefernröntgen gering, und beim Röntgen des Schlüsselbeins ist eine Strahlenbelastung deutlich vorhanden.

BZ: Muss man einer Untersuchung mit Strahlenbelastung zustimmen?
Püschel: Bei einer Anordnung durch einen Richter oder einer Behörde nicht.

BZ: Sie nannten als weitere Option eine Untersuchung das Schlüsselbeins. Wann macht man das?
Püschel: Wenn es um die Altersgrenze 21 geht. Da geht es um eine Wachstumszone im Bereich zwischen Brust- und Schlüsselbein, dort liegt eine Knorpelzone, die ganz knöchern durchbaut sein muss, um das Alter 21 deutlich zu machen. Wenn man nur wissen will, ob jemand über 18 ist, müsste man nicht noch zusätzlich das Schlüsselbein röntgen.

"Wir nennen nie ein Alter, sondern es gibt immer einen Spielraum plus/minus zwei Jahre." Klaus Püschel
BZ: Was, wenn die Person das Röntgen des Schlüsselbeins – Anordnung hin oder her – wegen der höheren Strahlenbelastung ablehnt?
Püschel: Riskant ist die Strahlung in meinen Augen nicht, sie ist in etwa so hoch wie bei einem längeren Flug, etwa in die USA. Der Betreffende kann schon Nein zu der Untersuchung sagen, wir werden keine Zwangsmaßnahmen anwenden. Im Ausländerrecht würde man davon ausgehen, dass man die Person älter einschätzt, weil sie nicht mitwirkt. Im Strafrecht müsste man mit dem Richter besprechen, ob man so eine Röntgenuntersuchung des Schlüsselbeins zwangsweise macht. Bisher wurde dies bei uns niemals praktiziert.

BZ: Wenden Sie die Röntgenverfahren auch kombiniert an?
Püschel: Es gibt bestimmte Situationen im juristischen Bereich, wo man vielleicht die Hand kombiniert mit dem Kiefer röntgt oder den Kiefer kombiniert mit dem Schlüsselbein. Dann ist man in den Grenzbereichen noch genauer. Bei ganz jungen Personen, mutmaßlich Minderjährigen, würde man das nicht machen.

BZ: Gibt es zuverlässige alternative Untersuchungsmethoden ohne Strahlenbelastung? Zum Beispiel Skelettsonografie oder die Magnetresonanztomografie, kurz MRT?
Püschel: Ja, aber da ist die Beurteilung schwieriger, dafür braucht man sehr viel Erfahrung. Wir und die Kollegen in Münster machen eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen dazu.

BZ: Wenden Sie die genannten Verfahren zur Alterseinschätzung selbst überhaupt noch an?
Püschel: Nur, wenn es das Gericht oder die Behörde anordnet. Wobei das durch die Behörde zurzeit selten vorkommt. Wir haben zeitweise 500 solche Untersuchungen pro Jahr gemacht, jetzt liegen wir im zweistelligen Bereich.

BZ: Ist durch die Forschung mit neuen Verfahren zur Alterseinschätzung zu rechnen?
Püschel: Wir beschäftigen uns mit Wachstumsfugen an anderen Knochen des Körpers, einige Forscher mit ganz anderen Methoden: zum Beispiel mit biochemischen Methoden oder DNA-Untersuchungen. Aber zurzeit ist die eindeutig beste Methode die Alterseinschätzung anhand der Skelettreife. Das ist die einzige eingeführte Methode, bei der man ausreichend viele Kontrolluntersuchungen hat. Ich will noch einmal betonen: Wir nennen nie ein Alter, sondern es gibt immer einen Spielraum plus/minus zwei Jahre. Wenn wir also sagen, jemand ist über 18, ist er – vereinfacht gesagt – eigentlich über 20. Es gibt immer eine Sicherheitsmarge, weil verlangt wird, dass wir bei unseren Untersuchungen 95-prozentige Sicherheit haben.
Zur Person

Der 63-jährige Klaus Püschel ist Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Nach dem Medizinstudium in Hannover kam Püschel 1978 kam als Rechtsmediziner ans UKE, 1985 habilitierte er sich. 1987 gehörte er zu denjenigen, die den unter mysteriösen Umständen in Genf verstorbenen schleswig-holsteinischen Ex-Ministerpräsidenten Uwe Barschel obduzierten. Von 1989 bis 1991 war Püschel Professor für Rechtsmedizin an der Uni Essen, seit 1992 ist er Institutsleiter am UKE. Zu seinen Schwerpunkten gehören die forensische Traumatologie, Drogentod, Alkohologie und Altersforschung.

Mehr zum Thema:

Ressort: Freiburg

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 31. Januar 2017: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel