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Bundesgerichtshof

Kein Pardon bei Mietverzug

Christian Rath

Von

Mi, 19. September 2018 um 20:30 Uhr

Wirtschaft

BZ-Plus Wenn ein Mieter nach der Kündigung seine Mietschulden doch noch bezahlt, muss er unter Umständen trotzdem seine Wohnung räumen – hat der BGH entschieden.

Die Richter in Karlsruhe entschieden f...ermieter – und gegen die Mieter.  | Foto: dpa
Die Richter in Karlsruhe entschieden für die Vermieter – und gegen die Mieter. Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein mieterfreundliches Urteil des Landgerichts Berlin aufgehoben. Wenn ein Mieter nach der Kündigung seine Mietschulden doch noch bezahlt, beseitigt dies nur die fristlose Kündigung, entschieden die Karlsruher Richter. Eine parallel erklärte ordentliche Kündigung bleibe jedoch bestehen, heißt es in dem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil. Im Ergebnis verliert der Mieter seine Wohnung.

In dem konkreten Fall ging es um eine Ein-Zimmer-Wohnung in Ostberlin, für die monatlich 250 Euro Miete zu zahlen waren. Als der Mieter im Juli 2016 mit ...

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