Bundesgerichtshof
Kein Pardon bei Mietverzug
Wenn ein Mieter nach der Kündigung seine Mietschulden doch noch bezahlt, muss er unter Umständen trotzdem seine Wohnung räumen – hat der BGH entschieden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein mieterfreundliches Urteil des Landgerichts Berlin aufgehoben. Wenn ein Mieter nach der Kündigung seine Mietschulden doch noch bezahlt, beseitigt dies nur die fristlose Kündigung, entschieden die Karlsruher Richter. Eine parallel erklärte ordentliche Kündigung bleibe jedoch bestehen, heißt es in dem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil. Im Ergebnis verliert der Mieter seine Wohnung.
In dem konkreten Fall ging es um eine Ein-Zimmer-Wohnung in Ostberlin, für die monatlich 250 Euro Miete zu zahlen waren. Als der Mieter im Juli 2016 mit ...