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01. Februar 2012

Leserbriefe

KENZINGER E-WERK
Anmerkungen zur Betriebsführung
Zu unserem Bericht über das Kenzinger E-Werk (BZ vom 28. Januar) erreichte uns diese Zuschrift:
Als seit 1992 unmittelbare Nachbarin der Wasserkraftanlage und damit direkt Betroffene durch die bisherige und zukünftige Betriebsführung möchte ich den Bericht mit folgenden Anmerkungen ergänzen: Seit 2008 und nicht erst "in letzter Zeit" haben wir zunächst dem Betreiber, dann wegen dessen Widerstand der Stadt Kenzingen als Eigentümerin und den übergeordneten Kontrollbehörden berichtet über Missstände im Betrieb der Anlage, nicht nur die Überschreitung erlaubter Grenzwerte bei der Geräuschemission, auch fragwürdige Feststoffentsorgung aus der Elz, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen für die Beschäftigten und Weiteres. Im Juni 2009 wurde durch das Landratsamt Emmendingen die zu hohe Geräuschemission attestiert und eine technische Ertüchtigung der Anlage für erforderlich erachtet. Die Stadt Kenzingen hätte in Kenntnis dieser Fakten den Betreiber zur Abhilfe durch Investition in die zunehmend marode Anlage verpflichten oder den Pachtvertrag wegen Vertragsverletzung durch Nichtinvestition auflösen können.

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Nichts dergleichen ist geschehen. Daher befindet sich die Stadt Kenzingen in der jetzigen Lage, dass sie über ihr Eigentum nicht frei verfügen kann und sich dem Diktat des bisherigen Pächters und zukünftigen Geschäftsführers der neuzugründenden Kommanditgesellschaft fügen muss.

Die Einlage von 100 000 Euro, was der Pachteinnahme aus 25 Jahren Verpachtung der WKA in die Zukunft gerechnet entspricht, die aber erst durch jährliche Pachtzahlungen wieder in die Stadtkasse zurückfließen, hätte gut für eine Modernisierung der Anlage verwendet werden können, wenn die Stadt die Energierzeugung in eigener Hand oder mit Bürgerbeteiligung durch eine Energiegenossenschaft weiterbetrieben hätte. So aber geben die Kommune und die Bürger ihr Geld einer auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Kommanditgesellschaft und geben fast alle Rechte auf Gestaltung und Kontrolle der Geschäftsabläufe auf. Mit diesem Kapital finanziert der Betreiber die längst überfällige Sanierung. Eventuell wird ein Gewinn erwirtschaftet, aus dem dann Ausschüttungen an die Kommanditisten gezahlt werden. Aber garantiert ist das nicht.

Autor: Dr. Ursula Herrmann, Kenzingen