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20. Juli 2011
Der Ortschaftsrat ist bald Geschichte
Einstimmig empfehlen die Schmieheimer Ortschaftsräte dem Gemeinderat Kippenheim, die Hauptsatzung zu ändern.
KIPPENHEIM-SCHMIEHEIM. Nach der Kommunalwahl 2014 wird es in Schmieheim keinen Ortschaftsrat mehr geben. In der Sitzung am Montag haben die acht Mitglieder einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat Kippenheim gegeben, die Hauptsatzung zu ändern und Ortschaftsverfassung sowie den Ortschaftsrat zu diesem Zeitpunkt aufzuheben. Von diesem Zeitpunkt an hat der Ortsteil dann auch keinen Ortsvorsteher mehr.
/ Mit dieser Empfehlung beendet der Ortschaftsrat eine Diskussion, die nach den Worten der Ortsvorsteherin Christa Dietz seit Jahren immer wieder aufflammt, in schöner Regelmäßigkeit auch bei den Haushaltsberatungen. 40 Jahre nach der Gemeindereform sei es legitim, sich Gedanken zu machen, ob die bisherige Praxis beibehalten oder geändert werden soll, stellte die Ortsvorsteherin fest. Nach einer gemeinsamen Sitzung von Gemeinde- und Ortschaftsrat habe sich im Ortschaftsrat eine Mehrheit für die Beschlussempfehlung abgezeichnet. Sie sei froh, dass die Ortschaftsräte den Mut hatten, das Thema anzupacken. Sie erwarte, dass Schmieheim und Kippenheim weiter zusammenwachsen, wie es bereits bei der Feuerwehr der Fall sei, weniger Reibungsverluste und eine Weiterentwicklung des Wir-Gefühls.Werbung
Bevor die Ortschaftsräte ihre Stellungnahmen abgaben, hatten die Bürger Gelegenheit sich zu äußern. Etwa die Hälfte der 60 Interessenten im Sitzungssaal des Schlosses machte davon Gebrauch. Im Gegensatz zu den Ortschaftsräten überwog bei ihnen die Skepsis. In nahezu allen Wortmeldungen war die Furcht vor dem Verlust eines Stückes Eigenständigkeit Thema, die Sorge, der Ortsteil habe keine Ansprechpartner mehr, die Furcht, Schmieheim verliere mehr an mehr an Bedeutung. Einige befürchteten gar den Verlust der dörflichen Identität, andere sorgten sich um den Zusammenhalt im Ortsteil, mit dem die Schmieheimer große Dinge auf die Beine gestellt haben. Etliche Bürger kritisierten, dass sie in den Meinungsbildungsprozess nicht eingeschlossen gewesen seien. Anstatt hinter verschlossenen Türen nichtöffentlich zu reden, hätten sich die Ortschaftsräte die Rückversicherung der Bürger einholen sollen. Viele hätten eine Bürgerversammlung gewünscht. Christa Dietz räumte eine Fehleinschätzung seitens des Ortschaftsrats in der Frage der Bürgerbeteiligung ein.
Die Ortschaftsräte bekundeten, die Sorgen, Befürchtungen und Ängste der Schmieheimer zu verstehen und ernst zu nehmen. Gleichwohl mochten sie die Bedenken der Bürger nicht teilen. Sie sahen in der Abschaffung der Ortschaftsverfassung und des Ortschaftsrats die Chance für Schmieheim und für Kippenheim, sich gemeinsam weiter zu entwickeln; die Chance, effektiver arbeiten zu können; die Kippenheimer Gemeinderäte stärker in die Pflicht genommen für Schmieheim, da der Weg, Themen zunächst einmal in den Ortschaftsrat ab- und damit auf die lange Bank zu schieben, nicht mehr gegeben sei; insgesamt keine Schwächung, sondern eine Stärkung des Ortsteils.
Ihr Votum für die Abschaffung der Ortschaftsverfassung haben die Ortschaftsräte mit einigen Forderungen verknüpft, die allerdings nicht kompakt vorgelegt, sondern in ihre Statements versteckt waren. Das Standesamt soll demnach nach Schmieheim verlegt werden; das Schloss darf nicht verkauft werden; der Bürgermeisterstellvertreter soll aus Schmieheim sein; Gemeinderatssitzungen mit Schmieheimer Themen in Schmieheim stattfinden, der Bürgermeister soll regelmäßig Sprechstunden in Schmieheim abhalten, ein Beirat soll gebildet werden; schließlich soll im Schloss weiter eine Anlaufstelle der Verwaltung für die Bürger sein.
Das weitere Vorgehen skizzierte Bürgermeister Matthias Gutbrod gestern im Gespräch mit der Badischen Zeitung. Am kommenden Montag soll der Gemeinderat in seiner Sitzung der Verwaltung den Auftrag erteilen, die Änderung der Hauptsatzung in die Wege zu leiten und die Wünsche der Ortschaftsräte auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Dann soll der Gemeinderat gleich nach der Sommerpause die Hauptsatzung per Beschluss ändern.
Autor: Theo Weber


