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13. Juli 2011

Ortschaftsrat bald Geschichte?

Am Montag entscheidet das Schmieheimer Gremium.

  1. Im Schloss entscheidet der Ortschaftsrat am Montag über die Aufhebung der Ortschaftsverfassung. Foto: heidi fössel

KIPPENHEIM-SCHMIEHEIM. Das Ende der laufenden Amtsperiode könnte auch das Ende des Ortschaftsrats Schmieheim bedeuten. Denn in der Sitzung am kommenden Montag entscheiden die acht Ortschaftsräte darüber, ob sie dem Gemeinderat die Aufhebung der Ortschaftsverfassung und auch des Ortschaftsrats empfehlen. Findet sich dafür eine Mehrheit, wäre dann der Gemeinderat Kippenheim am Zug. Er müsste die Hauptsatzung der Gemeinde entsprechend ändern.

Am Montagabend hat sich der Ortschaftsrat nichtöffentlich mit dem Thema befasst. Ortsvorsteherin Christa Dietz sagte auf Anfrage der Badischen Zeitung, die Diskussion sei kontrovers gewesen, die Sichtweisen und Standpunkte der Ortschaftsräte unterschiedlich. Letztendlich allerdings sei das Meinungsbild so gewesen, dass sie in der Sitzung am Montag um 20 Uhr im Sitzungssaal im Schloss in Schmieheim mit einer deutlichen Mehrheit für die Aufhebung der Ortschaftsverfassung und damit auch des Ortschaftsrats rechnet.

"Wichtig ist gewesen, dass wir in dem Gespräch am Montag alles abgewogen haben. Jetzt soll jeder Ortschaftsrat nach seiner Vorstellung und ohne Zwang entscheiden. Jeder muss auch dafür dann geradestehen", sagte die Ortsvorsteherin und nannte den eingeleiteten Prozess eine gute Entwicklung.

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Christa Dietz machte deutlich, dass verständlicherweise bei einer derart einschneidenden Entscheidung auch Emotionen im Spiel waren. Es gebe gute Argumente für beide Standpunkte und Sichtweisen. 40 Jahre nach der Gemeindereform sei es aber legitim, darüber nachzudenken, ob die bisherige Praxis beibehalten oder geändert werden solle. Sie erinnerte daran, dass die Frage, über die der Ortschaftsrat am Montag entscheidet, in der Vergangenheit bereits Thema im Ortschaftsrat und auch im Gemeinderat war. In den zurückliegenden Jahren sei die Zusammenarbeit zwischen Ortschaftsrat und Gemeinderat immer besser geworden, es habe sich ein gutes Miteinander entwickelt.

Sie erinnerte auch an ihre Amtsvorgänger und die früheren Ortschaftsräte, die vier Jahrzehnte gute Arbeit und damit ihren Beitrag geleistet haben, dass der Ortschaftsrat heute nun diese Entscheidung treffen kann. "Schmieheim ist nicht zu kurz gekommen" stellt die Ortsvorsteherin fest. Deshalb habe sie wegen der Entscheidung am Montag auch kein Bauchweh. Ihrer Ansicht nach profitierten von einem positiven Votum die beiden Ortsteile Kippenheim und Schmieheim und auch die Gesamtgemeinde.

Das Procedere zur Aufhebung der Ortschaftsverfassung ist im Paragraf 73 der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt. Danach kann die Ortschaftsverfassung durch die Änderung der Hauptsatzung zur nächsten regelmäßigen Wahl der Gemeinderat aufgehoben werden. Die nächste Gemeinderatswahl ist 2014. Ist die Ortschaftsverfassung wie im Falle Kippenheim auf unbestimmte zeit eingeführt worden, kann sie nur mit der Zustimmung des Ortschaftsrats aufgehoben werden. Der Beschluss des Ortschaftsrats bedarf der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder. Fünf müssen also mindestens zustimmen. Bürgermeister Matthias Gutbrod, findet es richtig, dass das Thema öffentlich diskutiert wird. Er sei gespannt, wie die Entscheidung ausfallen wird, sagte er und machte deutlich, dass er sich nicht an der Diskussion beteiligen werde. "Das ist Thema des Ortschaftsrats", sagte er. Gutbrod kündigte aber an, dass er bei einem positiven Votum des Ortschaftsrats das Thema Änderung der Hauptsatzung bereits in der Gemeinderatssitzung am 25. Juli auf die Tagesordnung nehmen will.

Autor: Theo Weber