In dem Staufener Missbrauchsfall hat es kein offenkundiges Ämterversagen gegeben. Doch man kann auch nicht alles richtig gemacht haben, wenn am Ende ein Verbrechen an einem Kind steht.
"Wir haben alles richtig gemacht" und "Es ist etwas schief gelaufen" – zwischen diesen beiden Aussagen besteht aus bürokratischer Sicht nicht immer ein Widerspruch. Denn richtig gemacht heißt ja nur, dass alle Vorschriften eingehalten worden sind. In der Wirklichkeit kann dennoch am Ende ...