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Prozesses gegen Edathy

Die Einstellung entspricht gängiger Praxis in den Gerichten

Christian Rath
  • Di, 03. März 2015
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Das Landgericht Verden hat den Prozess gegen den Ex-Abgeordneten Sebastian Edathy wegen Besitz von Kinderpornographie gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Zuvor hatte Edathy erklären lassen, die Vorwürfe der Anklage träfen zu. Ein richtiges Geständnis war das freilich nicht.

Edathy hat vor dem Landgericht Verden zwar eingeräumt, dass er die Bilder mit seinem Bundestagscomputer selbst heruntergeladen hat. Damit kann er nun nicht mehr behaupten, möglicherweise ...

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