Account/Login

Anonyme Samenspender

Ein wichtiges Signal

Katharina Meyer
  • Do, 07. Februar 2013
    Kommentare

Gericht billigt Kindern anonymer Samenspender zu, deren Namen zu erfahren.

Von wem stamme ich ab? Das zu wissen gilt als Grundrecht. Das Oberlandesgericht in Hamm hat daraus nun in einem richtungsweisenden Urteil die Konsequenz gezogen: Kinder anonymer Samenspender haben das Recht, den Namen ihres leiblichen Vaters zu erfahren. Das Urteil bringt allen Seiten mehr Rechtssicherheit – doch der Ruf nach einer klaren gesetzlichen Regelung in Deutschland bleibt.

Von wem habe ich meine braunen Augen? Die seltsame Zahnlücke? Das musikalische Talent? Das mag sich Sarah P. gefragt haben, nachdem sie vor vier Jahren erfuhr, dass ihr Vater nicht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel