Staatsmänner sind keine Privatpersonen. Schon gar nicht im Tod. Spätestens mit ihrer Beisetzung beginnt der Kampf der Nachkommen um die Deutungshoheit über ihr Lebenswerk.
Staatsmänner sind keine Privatpersonen. Schon gar nicht im Tod. Spätestens mit ihrer Beisetzung beginnt der Kampf der Nachkommen um die Deutungshoheit über ihr Lebenswerk. Wobei sich manch erbitterter Streit am noch offenen Grab im historischen Rückblick als kleingeistiger Versuch von ...