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21. Januar 2011
Gute Schulden, schlechte Schulden
Das Landesverfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen bringt die rot-grüne Landesregierung schwer in die Bredouille.
Geschichte wiederholt sich doch. Im Jahr 2006 hatte die damalige SPD-Fraktionschefin im Düsseldorfer Landtag, Hannelore Kraft, die schwarz-gelbe Landesregierung vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster wegen ihres Nachtragsetats für 2005 verklagt. Der "leichthändige und unbekümmerte Umgang" der CDU/FDP-Koalition beim Überschreiten der verfassungsrechtlich zulässigen Kreditobergrenze erfordere eine gerichtliche Klarstellung. Tatsächlich stellte das höchste Landesgericht die Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts 2005 fest, weil die Neuverschuldung von 7,4 Milliarden Euro um 1,4 Milliarden über der Verfassungsgrenze liege.
Fünf Jahre später sind die Rollen vertauscht. Inzwischen amtiert Hannelore Kraft als Ministerpräsidentin einer Koalition aus SPD und Grünen. CDU und FDP sind seit der Landtagswahl vom 9. Mai 2010 auf die Oppositionsbänke verbannt. Von hier aus versuchen sie der rot-grünen Minderheitsregierung bei ihrer Haushalts- und Finanzpolitik in die Speichen zu greifen – mit Hilfe der Münsteraner Verfassungsrichter. Der VGH hat der Regierung Kraft per einstweiliger Anordnung untersagt, vorerst weitere Kredite im Rahmen ihres Nachtragsetats 2010 aufzunehmen.
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Bis Mitte März will das Gericht in der Hauptsache entscheiden, ob der Haushalt wegen seiner Rekordverschuldung von 8,4 Milliarden Euro verfassungswidrig ist. Natürlich müssen die Münsteraner Richter bei der Beurteilung der Nachtragshaushalte 2005 und 2010 dieselben juristischen Maßstäbe anlegen. Doch die Auswirkungen ihres Urteils könnten für die rot-grüne Koalition weitaus gravierender sein als seinerzeit für die schwarz-gelbe. Diese hatte den Nachtragshaushalt 2005 längst abgeschlossen, als der VGH ihn für verfassungswidrig erklärte.
Im Gegensatz dazu sind die Verfassungsrichter in den Vollzug des noch nicht abgeschlossenen Nachtragshaushalts der Regierung Kraft hineingegrätscht und haben einen Kreditstopp verfügt. Falls der Nachtragshaushalt 2010 für verfassungswidrig erklärt wird, müsste Rot-Grün seine geplante Schuldenaufnahme um 1,8 Milliarden Euro reduzieren – was wiederum unabsehbare Folgen für den Haushalt 2011 und die Existenz dieser Minderheitsregierung hätte.
Dies wäre einigermaßen paradox. Schließlich haben SPD und Grüne mit ihrem Nachtragshaushalt 2010 nicht etwa eines ihrer Wahlversprechen oder Politikprojekte – wie Abschaffung der Studiengebühren, gebührenfreies letztes Kindergartenjahr und Finanzspritzen für hoch verschuldete Kommunen – umgesetzt. Dies alles soll erst aus dem Haushalt 2011 finanziert werden. Demonstrativ hat Kraft darauf verzichtet, rot-grüne Projekte aus dem Nachtragsetat zu finanzieren, weil sie ihn als "Abschlussbilanz" der schwarz-gelben Vorgängerregierung deklarieren wollte.
Die Erhöhung der Neuverschuldung um fast drei Milliarden Euro habe ausschließlich mit Altlasten der Vorgängerregierung zu tun, so Rot-Grün. Vor der Landtagswahl hätten CDU und FDP mit einer Nettoneuverschuldung von 6,6 Milliarden unbedingt unter der Rekordneuverschuldung bleiben wollen – und dabei milliardenschwere Finanzierungslücken in Kauf genommen. Notwendige Rückstellungen für gerichtlich verfügte Rückzahlungen des Landes an die bei den Einheitslasten und der Kita-Finanzierung übervorteilten Kommunen seien nicht berücksichtigt worden. Auch seien die Bildung von Sondervermögen für den Pensionsfonds der Landesbediensteten und die Risiken der angeschlagenen Westdeutschen Landesbank (WestLB) vernachlässigt worden. Alleine mit 1,3 Milliarden Euro hat Rot-Grün in seinem Nachtragshaushalt die Risikovorsorge für die faulen WestLB-Papiere aufgestockt, die derzeit mit 77 Milliarden Euro als Zeitbombe in einer Bad Bank lagern. In der milliardenschweren WestLB-Vorsorge wittert die Opposition reine Bilanzkosmetik der Regierung. Diese habe die Neuverschuldung mit dem Nachtragshaushalt massiv aufgebläht, um in den Folgejahren ihrer Regierungszeit eine fallende Kreditaufnahme und einen Konsolidierungskurs dokumentieren zu können.
Tatsächlich bleibt die Regierung Kraft in ihrem Haushaltsentwurf 2011 mit einer Nettokreditaufnahme von 7,8 Milliarden um 600 Millionen Euro unter der Rekordmarke des Nachtragshaushalts 2010 – wenngleich mit diesem Etat die zentralen Wahlversprechen von Rot-Grün finanziert werden sollen. Auch hier gibt es verblüffende Parallelen zur Vorgängerregierung. Deren Finanzminister Helmut Linssen (CDU) hatte in dem verfassungswidrigen Nachtragsetat 2005 knapp eine Milliarde Euro zur Ablösung von Krediten bei landeseigenen Gesellschaften eingestellt. "Das ist ein verdeckter Sparstrumpf", empörte sich Kraft damals. Jetzt steckt sie selbst in der Bredouille.
Autor: Johannes Nitschmann
