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30. März 2010
Internet
Kinderpornografie: Zensur muss möglich sein
Kinderpornografie im Netz gehört bekämpft, aber das ist nicht Aufgabe der Provider.
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström will erreichen, dass Kinderpornografie künftig in allen EU-Staaten mit den gleichen Mitteln bekämpft wird. Die meisten Mitgliedsstaaten dürften damit kein Problem haben. In Deutschland bedeutet es die nächste Runde im Streit darüber, ob man Internetbetreiber als Hilfssheriffs einsetzen darf.
Zu Malmströms Konzept gehört ein einheitlicher Strafrahmen von fünf Jahren für leichte Vergehen und bis zu zehn Jahren für schwere Fälle von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern. Strafbar soll künftig auch sein, Kinder über das Internet anzulocken (Grooming), sie vor Webcams sexuell posieren zu lassen oder kinderpornografische Inhalte online zu betrachten. Pädophile Sextouristen sollen bei der Rückkehr überall in der EU strafrechtlich verfolgt werden können.Zusätzlich will Malmström aber erreichen, dass der Zugang zu kinderpornografischen Seiten blockiert werden kann: Während FDP, Sozialdemokraten und Grüne in Deutschland laut darüber nachdenken, wie das seit Februar geltende Netzsperren-Gesetz möglichst schnell wieder aus der Welt kommt, nimmt Brüssel einen neuen Anlauf in diese Richtung.
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In einem Brief an Malmström warnt die deutsche Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, dass Netzsperren "das Vertrauen in die Informations- und Kommunikationsfreiheit im Internet untergraben, da die einmal aufgebaute Sperrinfrastruktur auch für andere Zwecke genutzt werden kann". Christian Engström, der schwedische Europaabgeordnete der Piratenpartei, sieht Europa auf dem Rückweg zu Zeiten von Diktatur und Zensur. Das geplante Gesetz sei ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, sagte er der BZ. Die sozialdemokratische Europaabgeordnete Birgit Sippel verlangt, man solle die Seiten nicht sperren, sondern löschen.
Das hält auch Malmström für den besten Weg. Wie aber geht man gegen Produzenten von Kinderpornos vor, die ihre Seiten außerhalb der EU ins Netz stellen und die Adresse ständig wechseln? Warum soll im Internet geduldet werden, was in Zeitungen oder im Fernsehen streng verboten ist und bestraft wird? Auch in anderen Medien kommt es zu Zensur, wenn höhere Rechtsgüter in Gefahr sind.
Die seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern ist ganz sicher ein schützenswertes Gut. Deshalb muss, wenn alle anderen Wege versperrt sind, Internetzensur in Ausnahmefällen möglich sein. Allerdings sollte die Verantwortung dafür nicht den Internetprovidern zugeschoben werden. Es kann nicht ihre Aufgabe sein, als Hilfspolizisten dafür zu sorgen, dass keine kriminellen Inhalte öffentlich zugänglich sind. Diese Entscheidung muss in jedem einzelnen Fall ein Richter treffen – als wirklich allerletztes Mittel, wenn die Produzenten der kriminellen Website dem Zugriff europäischer Behörden entzogen sind.
Autor: Daniela Weingärtner
