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Kindeswohl soll entscheiden

Christian Rath
  • Sa, 15. Dezember 2018
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BZ-Plus BGH beanstandet zu Recht zwingendes Mindestalter von 16 Jahren für die Heirat von Minderjährigen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält das 2017 beschlossene Kinderehengesetz für verfassungswidrig. Das Kindeswohl fordere eine Prüfung im Einzelfall statt strikter Altersgrenzen. Das nun zuständige Bundesverfassungsgericht sollte auch in diesem Sinne entscheiden.

Unter den ab 2015 in Deutschland angekommenen Flüchtlingen waren mehr als tausend Ehepaare, bei denen ein Partner noch minderjährig war, in der Regel die Frau. Teilweise waren die Mädchen ...

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