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Kommentar zu Uber

Christian Rath
  • Sa, 11. Juni 2016
    Kommentare

Die Fahrervermittlung Uber bleibt verboten – sollte sie dagegen klagen, könnte ihr das schaden.

Die Rechtslage ist eindeutig. Wer in Deutschland Personen gegen Entgelt befördern will, braucht hierfür eine Genehmigung. Die Fahrervermittlung Uber, die Fahrer ohne Genehmigung vermittelte, ist deshalb illegal. Erst am Donnerstag hat das Oberlandesgericht Frankfurt das Verbot von Uber bestätigt, weil das Geschäftsmodell gegen den lauteren Wettbewerb verstoße.

Uber argumentiert juristisch deshalb auf einer höheren Ebene. Das strenge deutsche Personenbeförderungsgesetz verstoße gegen Grundrechte und die Dienstleistungsfreiheit, meint ...

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