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09. August 2012

Lehren aus dem Organspende-Skandal

Leitartikel: Vom Scheitern der Selbstkontrolle

Alarmsignale und Mahnungen gab es reichlich. Und jedenfalls vereinzelt hat sich auch die Justiz mit Missständen und Rechtsverstößen befasst. Dass in der deutschen Transplantationsmedizin vieles gründlich schief läuft, ist den Einrichtungen, die in Deutschland zentrale Akteure bei der Organspende sind – also für die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) – seit Jahren bekannt. Immerhin hatte der Ärztetag schon 2006 den BÄK-Vorstand gebeten, einen Fall zu überprüfen, bei dem hochrangige Vertreter der BÄK und der DSO von den Regeln abgewichen waren, die für eine Vermittlung von Spenderorganen gelten. Und 2009 hatte eine wissenschaftliche Expertise, die keineswegs geheim, sondern als Bundestagsdrucksache frei einsehbar ist, vor Manipulationsgefahren beim so genannten beschleunigten Vermittlungsverfahren gewarnt.

Allerdings haben BÄK und DSO aus den Alarmsignalen und Mahnungen keine Lehren gezogen. Mit dem Hinweis, dass Missstände doch nur bedauerliche Einzelfälle seien, kehrten sie jeden kritischen Einwand unter den Teppich. Doch belegen nun Göttingen und Regensburg, also die breit in der Öffentlichkeit diskutierten Verdachtsfälle auf manipulierte Patientenakten, eines ganz klar: BÄK und DSO haben sich unfähig erwiesen, eine strenge Kontrolle auszuüben und dafür zu sorgen, dass die Bürger Vertrauen in das System der Organspende haben können.

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Eben deshalb muss das System an Haupt und Gliedern reformiert werden. Dieser Aufgabe müssen sich Bundesregierung und Bundestag stellen und dabei einen Fehler korrigieren, den die Politik vor einigen Jahren parteiübergreifend beging. Bei der Organspende geht es ja zweifellos um Fragen von Leben und Tod. Weil es zu wenig Spenderorgane gibt, bedarf es klarer wissenschaftlicher Regeln, die bestimmen, wer welchen Platz auf der Warteliste bekommt – wer also welche Chance hat, ein lebensrettendes Organ zu bekommen. Und es bedarf eines Systems, das Manipulationen an der Liste durch externe Kontrollen so weit als irgend möglich ausschließt. Diese Aufgaben lassen sich auf keinen Fall privatisieren.

Genau das jedoch hat Berlin vor 15 Jahren getan. Die DSO ist eine private Stiftung, die BÄK ein privater Verein. Für Fußballspieler und Kaninchenzüchter ist ein Verein die ideale Form, sich zu organisieren. Für ein System, in dem über Lebenschancen entschieden wird, ist er es eindeutig nicht. Dieses muss im Rahmen einer öffentlichen Struktur angelegt sein, die direkte staatliche Kontrolle möglich macht und für Verstöße strenge Strafen in Aussicht stellt.

Dass es diese Struktur nicht gibt, ist ein Armutszeugnis für die Berliner Politik. Denn natürlich waren die Alarmsignale und Mahnungen auch nach Berlin gedrungen. Trotzdem hatte sich dort niemand öffentlich für eine Reform an Haupt und Gliedern starkgemacht. Angeführt von den Fraktionschefs Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier verbrachten die Abgeordneten vielmehr einige Zeit damit, eine so genannte Entscheidungslösung zu entwickeln und sich dafür kräftig zu loben. So lautet der hochtrabende Name für eine Aufklärungskampagne, die darin besteht, dass die Kassen ihre Mitglieder mit der Bitte anschreiben, sich Gedanken über die Organspende zu machen.

Diese Kampagne ist aber keinen Pfifferling wert, solange Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und der Bundestag nicht dafür sorgen, dass die Bürger dem Transplantationssystem überhaupt vertrauen können. Dessen Reform ist überfällig. Sie rasch anzupacken, ist die Politik nicht nur den Transplantationsmedizinern schuldig, deren Arbeit über jeden Zweifel erhaben ist. Sondern natürlich vor allem den vielen Schwerkranken, deren Leben von einem vertrauenswürdigen Organspendesystem abhängt.

Autor: Bernhard Walker


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