Karlsruhe hat den NPD-Verbotsantrag erneut abgeschmettert. Gehalt und Charme der richterlichen Begründung zeigen sich erst auf den zweiten Blick.
Und wieder ist der Verbotsantrag gescheitert. Zum zweiten Mal schon. Wundert man sich da, dass die NPD frohlockt? Ach, es sind bemühte Jubelarien. In Wahrheit haben die Verfassungsrichter das Wesen der rechtsextremen Partei so hart wie treffend beurteilt: Die Programmatik der NPD richte ...