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16. Juli 2010
Vatikan definiert "schwere Delikte" neu
Verschärfte Regeln für den innerkirchlichen Umgang mit Missbrauch / Die Glaubenskongregation zieht auch andere Themen an sich.
Kaum ist die Fußballweltmeisterschaft vorbei und in den Nachrichtensendungen und Zeitungen wieder Platz für ernsthaftere Themen, hat der Vatikan die Regeln für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche verschärft. Die Botschaft ist offensichtlich: Es wird etwas getan, ein halbes Jahr nach der Krise.
Allerdings ging es in dem am Donnerstagmittag in einer Pressekonferenz vorgestellten Dokument nicht darum, dem Missbrauch vorzubeugen, sondern darum, wie die Kirche unabhängig von der staatlichen Strafverfolgung in ihren eigenen Reihen mit diesen Taten umgehen soll, so sie einmal geschehen sind.
So beträgt jetzt die innerkirchliche Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch 20 Jahre, gerechnet von der Volljährigkeit des Opfers an; bisher verjährten die Fälle nach zehn Jahren. Für die Missbrauchsfälle sind beschleunigte Gerichtsverfahren vorgesehen. Und auch Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie sowie der sexuelle Missbrauch von geistig Behinderten fallen jetzt ausdrücklich unter die bereits im Jahr 2001 verfassten "Normae de gravioribus delictis" (Normen über schwerwiegendere Delikte).
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Eins fehlt aber in den vielen an die Journalisten verteilten Seiten: eine Regelung zur Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden. Das überrascht umso mehr, als die Position des Papstes in diesem Punkt eigentlich klar ist: Sowohl bei einem Besuch der irischen Bischöfe im Februar dieses Jahres als auch bei der Visite von Erzbischof Robert Zollitsch im März hatte Papst Benedikt XVI. hervorgehoben, dass die Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden nötig sei.
Und bei seiner vielbeachteten "fliegenden Pressekonferenz" auf dem Weg nach Portugal im Mai hatte Benedikt nicht nur freimütig festgestellt, die gegenwärtigen Schwierigkeiten der Kirche kämen "aus ihrem Inneren", sondern auch: "Nötig ist die Bereitschaft zu Buße, aber auch zu einer juristischen Aufarbeitung." Warum steht das dann jetzt nicht Schwarz auf Weiß als Artikel im Kanonischen Recht?
Im Vatikan heißt es, eine Regelung dieser Frage sei in Arbeit, doch anscheinend tut man sich damit schwer, diesbezüglich allen Bischofskonferenzen weltweit die gleichen Regeln an die Hand zu geben. Nicht in allen Ländern steht ein faires Rechtssystem zur Verfügung. In manchen können die Bischöfe selbst ihr Amt gar nicht offen ausüben. "Ob es zu einer Anzeige bei einer staatlichen Gewalt kommen muss oder nicht, ist nicht die Aufgabe des Kirchenrechts", meint ein in Rom lehrender deutscher Kirchenrechtler, der an den neuen Normen mitgewirkt hat. "Jedem Bischof steht es frei, Missbrauchsfälle den staatlichen Behörden anzuzeigen." In jedem Fall sei die Verschärfung des Kirchenrechts ein Gewinn: "Natürlich hat die Kirche keine Gefängnisse, in denen sie diese Priester einsperren kann, aber wenn Priestern auch die Entlassung aus dem Priesterstand droht, kann das für ihn sogar eine schwerere Strafe sein als zehn Jahre Gefängnis." Nicht einmal nach der Verjährungszeit von 20 Jahren ist ein Täter nicht sicher: Bei besonderer Schwere der Vergehen könne die Frist aufgehoben werden.
Mit der Verschärfung des Missbrauchsrechts hat der Vatikan auch andere Vergehen als schwerwiegende Delikte definiert und deren Behandlung so der Glaubenskongregation zugeschlagen, die dadurch einen weiteren Machtzuwachs erlebt: Benedikt XVI. stärkt eine Behörde, die er als Kardinal Joseph Ratzinger früher selbst leitete und die seither als rigoros und unbeirrbar gilt. Demnach gilt nun die Weihe von Frauen ebenso als schwerwiegendes Delikt wie gemeinsame Eucharistiefeiern mit Geistlichen anderer Konfessionen oder der Missbrauch geweihter Hostien. Es scheint nicht besonders geschickt vom Vatikan, all das gleichzeitig im Kanonischen Recht festschreiben zu lassen. Schließlich könnte dies bedeuten, dass die Weihe von Frauen ähnlich schlimm ist wie Kindesmissbrauch. Im Vatikan wehrt man sich gegen diese Lesart – es sollten nur verschiedene schwerste Verbrechen gegen die Sakramente und die Moral im Kirchenrecht festgeschrieben werden.
Glaubt man dem Vatikan, waren viele der heute veröffentlichten Normen ohnehin schon gängige Praxis – das wäre zu begrüßen. Nun wollte man durch die Publikation die bisherige Vorgehensweise gesetzlich verankern und öffentlich machen, um Rechtssicherheit zu schaffen – doch wohl auch, um Vertrauen zurückzugewinnen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Vatikan über die Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden äußert. Für Missbrauchsopfer dürfte es nicht reichen, zu wissen, dass der Peiniger möglicherweise aus dem Priesterdienst entfernt wird; sie wünschen sich eher die Täter hinter Gitter. Aber dafür ist es unabdingbar, dass staatliche Behörden von der Kirche benachrichtigt werden. Diese Festschreibung fehlt noch im Kanonischen Recht.
Autor: Martin Zöller
