Warum können Geburts-, Hochzeits- und Todesanzeigen online nicht aufgeben werden?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Buchung von Geburts-, Hochzeits- oder Todesanzeigen eine Kopie des Personalausweises des Inserenten bzw. eine Kopie der Sterbeurkunde benötigen. Zur Buchung dieser Anzeigen empfehlen wir Ihnen, an der BZ-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe persönlich vorbei zu kommen.
Anzeigenschluss für Traueranzeigen: jeweils am Vortag des Erscheinungstages um 15.30 Uhr.
Für Danksagungen gelten die allgemeinen Anzeigenschlüsse
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