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Welche Ausnahmen gibt es?
Ausgenommen sind lediglich Verbindungen zu Sonderrufnummern (z.B. 0190), die ausschließlich über den Teilnehmernetzbetreiber erbracht werden, Verbindungen zu Funkrufdienstleistern (z.B. Scall) und per Satellit (z.B. Inmarsat).