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09. August 2011 14:24 Uhr
Lärmstreit
Krähender Gockel in Kenzingen vor Gericht
Krähen ist Hahnenrecht - auch das von Herrn Gogock dem Zwerg. Doch dem Hahn aus Wyhl wollen Nachbarn den Schnabel verbieten. Jetzt musste der Beklagte vor das Amtsgericht.
WYHL/KENZINGEN. Der Streit um Hähne und ihr Krähen ist Dorfgespräch in Wyhl. Seit Dienstag ist es auch darüber hinaus zum Thema geworden. Der leitende Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Rieger, für Zivilrecht zuständig, tagt sonst in eher kleinem Rahmen im ersten Obergeschoss. Zu den zwei Klagen wegen Ruhestörung durch Hahnengeschrei zog er in den großen Saal um. Auch da reichte der Platz nicht: Für die mehr als 40 Zuhörer aus dem Ort gab es nicht genügend Stühle, einige mussten stehen.
"Angeklagt" sind zwei Hähne. Einer – Herr Gogock der Zwerg – war sogar mit im Kenzinger Gerichtssaal. Dort fiel das Tier, eine zierliche Mischung aus italienischem Zwerghuhn und chinesischem Seidenhuhn, vor allem als äußerst brav auf.
Geklagt war auf "Unterlassung von störenden Geräuschen in der Nacht". Angesichts der vielen Zuhörer schickte Rieger Grundsätzliches voraus, einmal zum Hahnenkrähen an sich und zur Rechtslage im besonderen Fall. Das Krähen eines Hahnes ist eine natürliche Funktion und kann auch – im Gegensatz zu Hundegebell – nicht beeinflusst werden. Der Hahn kräht, wann er will, hielt Rieger fest.
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Allerdings hat er nach der deutschen Gesetzeslage "keine absolute Kräh-Freiheit". Es kann auch eine Beeinträchtigung sein. Wann es das ist, regelt in diesem Fall der Begriff der "Ortsüblichkeit": Gehört Hühnerhaltung traditionell zum Ort, sind auch die Auswirkungen hinzunehmen. Das Gericht musste also nur klären, ob Hahnengeschrei ortsüblich ist.
Die Kläger und die beiden beklagten Parteien wurden zur Sachlage gehört. Alle wohnen im alten Ortskern, nach dem Baurecht als "Dorfgebiet" ausgewiesen. Die Familie des ersten Beklagten hat schon immer Hühner auf dem Grundstück mit Wohnhaus, Scheune und Schopf gehalten. 20 Jahre lebe man nebeneinander – "und schlagartig stört alles", sagte der Beklagte. Ganz besonders störend wird es von Seiten der Kläger empfunden, dass die Hähne zwischen 3.40 und 4.30 Uhr krähen. "Fängt einer an, machen andere mit", sagten sie.
Gütliche Einigungen in Schlichtungsverfahren vor dem Gerichtstermin waren gescheitert: In einem Fall war das Hühnerhaus zwar anschließend gedämmt worden, was den Klägern aber keineswegs ausreichte. Im anderen Fall platzte bereits der Schlichtungstermin: Hier ließen sich die beiden Parteien auch vor Gericht zu einem lebhaften Wortgefecht hinreißen.
Die Rechtsanwälte beider Parteien stellten Anträge: Einer will erreichen, dass die Hähne nachts ruhig sind und auch die Mittagsruhe einhalten, der andere Anwalt forderte Klageabweisung. Rieger wird sein Urteil am 23. August verkünden.
Dass man so lange aufs Ergebnis im Guller-Streit warten muss, enttäuschte die zahlreichen Zuhörer sichtlich. Sie hatten gleich ein Urteil erwartet, und fanden es jetzt erst einmal "frustrierend" und irgendwie "traurig". Die Haltung der Zuhörer fiel übrigens eindeutig zugunsten der Hähne und ihrem Geschrei aus: "In Wyhl haben immer Hähne gekräht", sagte ein älterer Herr.
Autor: Ilona Hüge
