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04. Februar 2012
Amtsgericht
22-Jähriger wollte Bankräuber die Beute abnehmen - Bewährungsstrafe
Mit diesem Plan trug der junge Mann zwar dazu bei, fünf Überfälle aufzuklären, machte sich aber auch selbst strafbar – und wurde jetzt verurteilt.
FREIBURG. Auch der Überfall auf einen Serienbankräuber ist strafbar. Das erfuhr jetzt ein 22-jähriger Mechaniker aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Er wurde wegen versuchter gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung vom Amtsgericht Freiburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der Vollzug der Strafe ist für zwei Jahre zu Bewährung ausgesetzt worden. Als Auflage muss der geständige Angeklagte 1300 Euro an die Freiburger Tafel überweisen.
Ein Gutes hatte die Tat des Angeklagten, die er mit einem Freund am 21. Juni 2010 in einem Hotel in der Nähe von Bad Krozingen verübt hat: Durch sie konnte eine Serie von fünf Überfällen zwischen Januar 2009 und Mai 2010 auf Bankfilialen in Bad Bellingen, Oberrimsingen, Badenweiler, Sulzburg und Bollschweil aufgeklärt werden. Dabei hatte der Täter insgesamt 209 860 Euro erbeutet. Diesen Mann, dessen Identität der 22-jährige Angeklagte 2010 durch einen Zufall vor der Polizei aufdecken konnte, sollte um die Beute aus seinem letzten Überfall in Bollschweil gebracht werden. An die 80 000 Euro hatte er dort erbeutet. Der Angeklagte und sein Kumpel hofften damals, dass er die Beute in seinem Hotelzimmer versteckt hat und davon noch rund 60 000 Euro für sie übrig sind.
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Mit ihrer Vermutung lagen die beiden jungen Männer richtig. Doch sie unterschätzten ihr Opfer. Am Tattag hatten sie sich Sturmhauben zur Maskierung und Kabelbinder zur Fesselung des Bankräubers besorgt und sich im selben Hotel für eine Nacht eingemietet. Als der Bankräuber gegen 22.30 Uhr in das Hotel zurückkehrte, sollte er überfallen werden. Doch der 22-Jährige hatte inzwischen mit seiner Freundin telefoniert und war sich unsicher geworden, ob er die Tat wirklich begehen sollte. Als er seine Zweifel seinem Freund mitteilte, winkte dieser ab. Er war zur Tat entschlossen und ließ sich vom 22-Jährigen auch nicht mehr umstimmen. Deshalb stürmte er als Erster aus dem Zimmer, um den Bankräuber zu stellen.
Das sollte ihm schlecht bekommen, denn der 39-jährige Bankräuber zog ein Messer und stach zu. Dabei verletzte er den Angreifer so schwer, dass dieser nur durch eine Notoperation überleben konnte. Der Schrei des Verletzten warnte den 22-Jährigen, der daraufhin seinen Rucksack griff, die Sturmhaube über seinen Kopf stülpte und aus dem Hotel flüchtete. Die Polizei staunte nicht schlecht, als sie im Zimmer des Überfallenen Kleidungsstücke fand, die der Täter bei den Banküberfällen getragen hatte – und die mit Hilfe der Überwachungskameravideos zugeordnet werden konnten. Die Polizei durchsuchte das Zimmer und fand noch 44 500 Euro von der Beute. Der 39-Jährige wurde festgenommen.
Im April 2011 ist der Bankräuber zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zwei Mitangeklagte, darunter der jetzige Angeklagte, waren freigesprochen worden, weil sie der 39-Jährige aus Rache falsch belastet und dies erst im Verlauf der Verhandlung richtiggestellt hatte.
Kopfzerbrechen bereitete dem Schöffengericht jetzt die Frage, warum ein gut ausgebildeter und in Lohn und Brot stehender 22-Jähriger die "spätpubertäre Idee", einen Bankräuber zu überfallen, in die Tat umsetzen musste. Auch der Angeklagte selbst wusste darauf keine Antwort. Er meinte nur, dass er von der Beute rund 10 000 Euro Schulden zurückzahlen wollte. Der vorsitzende Richter Petersen rügte auch die Art und Weise, wie der Angeklagte von Planung und Ausführung der Tat berichtet hatte: "Sie schildern das so, als wollten sie einem Kumpel beim Tapezieren helfen. Dabei handelte es sich um seine schwere Straftat."
Angesichts des Geständnisses und des glaubhaften Versuchs, den Mittäter unmittelbar vor der Tat von dem Plan abzubringen, verhängte das Gericht eine Strafe von 22 Monaten und setzte sie, wie von der Staatsanwältin und dem Verteidiger übereinstimmend beantragt, zur Bewährung aus. Der Freund des Angeklagten, der vom Bankräuber in Notwehr lebensgefährlich verletzt worden war, ist als Heranwachsender von einem Jugendgericht 2011 zu einer achtmonatigen Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt worden.
Autor: Peter Sliwka
