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24. Januar 2012

Die Zukunft der ambulanten Pflege

Landtagsabgeordnete Bärbl Mielich diskutiert mit Vertretern der Sozialstationen über Probleme vor Ort und die Pläne des Landes.

  1. Blutdruck messen, Verbände wechseln: Das Personal der ambulanten Pflege kümmert sich. Foto: Silvia Faller

  2. Pflegepersonal vor Ort ist wichtig. Foto: Silvia Faller

BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Weniger Verwaltungsaufwand bei den Sozialstationen, mehr Zufriedenheit beim Pflegepersonal und den Patienten, das sind Ziele der Landesregierung. Deshalb plant das Sozialministerium eine Vorlage für ein Rahmengesetz, das die ambulante Pflege einbezieht. Landtagsabgeordnete Bärbl Mielich arbeitet daran mit und diskutiert das Thema mit Akteuren der Pflegebranche – auch mit denen im Landkreis.

Mielich ist gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen und Vorsitzende des Sozialausschusses. Seit gut einem halben Jahr führt sie landesweit Gespräche mit Beschäftigten und Leitern von Heimen und Sozialstationen sowie ihren Verbänden. Am Freitag traf sie sich in Bad Krozingen mit den Geschäftsleitern von sechs kirchlichen Sozialstationen in Freiburg und den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Diese Einrichtungen beschäftigen 600 Mitarbeiter, versorgen 2850 Patienten und erzielen damit einen Jahresumsatz von 12,9 Millionen Euro. Träger sind Kirchengemeinden, wobei meist die Kommunen als Kooperationspartner wirken.

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"Im Zentrum steht die Stärkung der ambulanten, wohnortnahen Angebote", sagte Mielich beim Treffen in Bad Krozingen zu den Plänen. Bislang gibt es gesetzliche Regelungen nur für stationäre Pflegeeinrichtungen in Form der Verordnung zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität (Landesheimgesetz).

Eine Stärkung der Sozialstationen sei nötig, so Mielich, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen, wonach der Anteil älterer und pflegebedürftiger Menschen wachsen wird. "Wir werden ohne stationäre Heime nicht auskommen, aber wir wollen diese Angebote nicht ausweiten." Mit dem flächendeckenden Netz von Sozialstationen bestünden in Baden-Württemberg gute Voraussetzungen dafür. Allerdings müsse man die Strukturen weiter entwickeln und es den Akteuren leichter machen.

Bislang ist es für Sozialstationen schwierig, zumindest kostendeckend zu arbeiten. Einerseits sind sie verpflichtet, in ihrem Einzugsgebiet ungeachtet von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen jede Anfrage anzunehmen und qualifizierte Pflegekräfte zu beschäftigen. Andererseits sind die Erstattungen der Krankenkassen im Falle von medizinischen Leistungen und der Pflegeversicherungsträger bei pflegerischen Leistungen sehr knapp bemessen. "In den vergangenen 15 Jahren sind die Lohnkosten um 30 Prozent gestiegen, die Erstattungen aber nur um 15 Prozent", bündelt Waltraud Kannen, Geschäftsführerin der Sozialstation Südlicher Breisgau mit Sitz in Bad Krozingen das Dilemma. Unterstützt von den Kommunen tragen die Pfarrgemeinden als Träger das Defizit.

Dazu kommen bürokratische Hemmnisse, etwa durch das Delegationsprinzip: Sozialstationen können nur Leistungen abrechnen, die vom Hausarzt verordnet wurden. In der Praxis käme es vor, dass die Pflegerinnen zum Beispiel einen Wundverband anlegen müssen, ohne dass ein Rezept vorliegt, weil ein Patient zum Wochenende hin aus dem Krankenhaus entlassen wird und der Hausarzt nicht erreichbar ist, erzählt Kannen. "Wenn es dem Patient oder seinen Angehörigen nicht gelingt, die Verordnung innerhalb von drei Tagen beizuholen, bleiben wir auf Kosten sitzen."

Pflegeberuf muss attraktiver werden

Nötig wäre es, diese Frist zu verlängern – oder die Eigenständigkeit der Pflegetätigkeit festzusetzen, wie es etwa in der Schweiz üblich ist. Dienste können dort Leistungen wie das Anlegen von Kompressionsstrümpfen oder von Verbänden selbsttätig mit den Kassen vereinbaren.

"Was die Ausbildung und die Qualitätssicherung angeht, haben wir uns stetig weiterentwickelt, mit dem Delegationsprinzip sind wir jedoch stehen geblieben", sagt Rupert Niewiadomski, Geschäftsführer der katholischen Sozialstation Freiburg. Abgesehen von den ungedeckten Kosten würde mehr Eigenständigkeit das Ansehen des Pflegeberufs erhöhen, sagt Mielich. "Dieser Beruf muss attraktiver werden, damit wir überhaupt genügend Fachkräfte haben."

Um die Erstattungssätze zu erhöhen, können Landespolitiker nur versuchen, auf die Vertreter der Krankenkassen einzuwirken. Mit landespolitischen Instrumenten lassen sich jedoch die Rahmenbedingungen ändern, wonach die Träger ambulanter Dienste entlastet werden. So ließen sich mit einer Verordnung entsprechend dem Heimgesetz Kriterien festsetzen, wonach beispielsweise Kommunen in Kooperation mit den Sozialstationen Wohngruppen für demenzkranke Menschen einrichten können, erklärte Mielich. Weiter sei beabsichtigt, die Pflegestützpunkte als Anlaufstellen zu stärken, was die Träger ebenfalls entlastet. Denn die Erstattungen decken diese Kosten erst recht nicht. Künftig sollen Sozialstationen mit Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten und Kliniken regionale Gesundheitskonferenzen bilden und Konzepte entwickeln, wie im ländlichen Raum die Versorgung gewährleistet werden kann.

Autor: Silvia Faller