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30. Juni 2010
Justiz belässt es bei Geldauflage gegen Fleischer
Der CDU-Landtagsabgeordnete muss fünfstellige Summe an die Staatskasse bezahlen / Verfahren wird damit endgültig eingestellt.
LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Nach fast eineinhalbjähriger Ermittlung hat jetzt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Politiker Gundolf Fleischer wegen Untreue und anderen Vorwürfen abgeschlossen. Fleischer, ehemaliger langjähriger Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Breisgau-Hochschwarzwald, ehemaliger Staatssekretär in mehreren Landesregierungen und noch bis März kommenden Jahres Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Breisgau, soll einen Geldbetrag in fünfstelliger Höhe an die Staatskasse zahlen, dann, so das Angebot der Staatsanwaltschaft, wird das Verfahren eingestellt.
Das Angebot, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung einzustellen, gilt auch für Markus Riesterer, der von Mai 2007 bis Dezember 2008 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes war und der mit einer Selbstanzeige das Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden erst auslöste. Er soll eine vierstellige Summe an die Staatskasse zahlen. Riesterer habe als Kreisvorsitzender "die vorgefundenen Verhältnisse nur vorübergehend weitergeführt, ehe er sich zu einer Selbstanzeige entschloss", heißt es in einer Mitteilung von Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier, dem Pressesprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft.Werbung
Fleischer hat über seinen Anwalt Gillmeister gestern mitteilen lassen, dass er das Angebot der Staatsanwaltschaft annimmt. Markus Riesterer, der gestern von der am 22. Juni erfolgten Verfügung der Staatsanwaltschaft erfuhr, hat noch keine Entscheidung getroffen.Wenn die beiden Beschuldigten die Geldauflage innerhalb der gesetzten Frist bezahlen, wird das Verfahren endgültig eingestellt, wie es in der Mitteilung des Staatsanwaltes heißt. Eine weitere Strafverfolgung ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll dem CDU-Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald durch Fleischer, der bis Mai 2007 Kreisvorsitzender war, ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstanden sein. Außerdem gibt es den Vorwurf des "Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt". Fleischer sei "hinreichend verdächtig", sich hier strafbar gemacht zu haben.
Der CDU-Kreisverband habe Entgeltzahlungen an insgesamt vier Arbeitnehmer geleistet, ohne dass die Zahlungen den zuständigen Sozialversicherungsträgern gemeldet und die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden seien. Es geht dabei offenbar um die Bezahlung von Teilzeitbeschäftigten und um eine Gehaltsaufstockung der Kreisgeschäftsführerin.
Als Kreisvorsitzender sei Fleischer für die während seiner Amtszeit nicht abgeführten Beträge verantwortlich, so die Staatsanwaltschaft. Insgesamt seien ihm nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 13 000 Euro zuzurechnen.
Die Staatsanwaltschaft hält Fleischer zugute, dass er hier einen Verbotsirrtum unterlegen sei, da ihm die konkret vorliegende Sozialversicherungspflicht möglicherweise nicht bewusst gewesen sei. Strafmildernd sei auch der Umstand zu werden, dass dem Beschuldigten kein eigener wirtschaftlicher Vorteil erwachsen sei. Um den Verdacht der Untreue geht es bei der Anschaffung eines Computers für knapp 2000 Euro im Dezember 2005. Fleischer habe die Rechnung vom Abgeordnetenkonto des CDU-Kreisverbandes beglichen und damit "seine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem CDU-Kreisverband verletzt". Schadensmindernd sei hier zu berücksichtigen, dass Fleischer den ihm zustehenden Zuschuss in Höhe von 1500 Euro für die Computeranlage, den er vom Landtag erhielt, auf das Konto des Kreisverbandes zurückgezahlt habe.
Ein weiterer Verdacht der Untreue sei darin zu sehen, dass Fleischer im Juni 2006 vom Abgeordnetenkonto des Kreisverbandes einen Betrag von 10 317 Euro als Erstattung für angebliche Ausgaben auf sein Privatkonto überwies. Die Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass hiervon Ausgaben in Höhe von insgesamt 5370 Euro "nicht erstattungsfähig" waren. Im einzelnen handele es sich dabei um die Rückzahlung einer persönlichen Spende von 1000 Euro – diese Spende war an die CDU gegangen – Verzehrkosten für das Redaktionsteam der Mitgliederzeitschrift "CDU intern" und Bewirtungskosten anlässlich der privaten Feier aus Anlass der Ernennung zum Staatssekretär. Darüber hinaus bestehe ein "betrugsrelevanter Verdacht" im Zusammenhang mit der Abrechnung von Telefonkosten. Fleischer habe in der Zeit zwischen 2005 und 2007 Telefonkosten beim Landtag eingereicht, obwohl die bereits vom Kreisverband beglichen worden seien. Dabei geht es um die Summe von 1665 Euro.
Der CDU-Kreisvorsitzende Patrick Rapp äußerte sich gestern in einer ersten Stellungnahme erleichtert darüber, dass das Verfahren gegen Fleischer nach eineinhalb Jahren jetzt zum Abschluss gebracht werden konnte. Eine inhaltliche Einordnung sei ohne zusätzliche Informationen nicht möglich. Jetzt werde der Kreisvorstand die Sache besprechen und dann eventuell Entscheidungen treffen. Der CDU-Kreisverband hat etwas mehr als 18 000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nachentrichtet.
Autor: Franz Dannecker


