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Landschaftsschutzgebiet

Wo dürfen am Schauinsland Windräder stehen?

Sebastian Wolfrum
  • Di, 20. Juni 2017, 12:24 Uhr
    Freiburg

Im Landschaftsschutzgebiet Schauinsland könnten weitere Windkraftanlagen entstehen – aber nicht überall. Das Regierungspräsidium Freiburg will Windenergiezonen festlegen.

Hinter St.Märgen im Hochschwarzwald dr...ehen die Zeichen dafür eher schlecht.   | Foto: Sebastian Wolfrum
Hinter St.Märgen im Hochschwarzwald drehen sich die Windräder. Im Dreisamtal stehen die Zeichen dafür eher schlecht. Foto: Sebastian Wolfrum

Nächste Woche wird ein sogenanntes Zonierungsverfahren eingeleitet. Damit soll bestimmt werden, wo Windkraft erlaubt ist, und wo nicht. Windenergiezonen sollen möglich sein an Hörnle, Holzschlägermatte, Taubenkopf und Untergsand. Die Standorte Kybfelsen, Hundsrücken und Haldenköpfle sollen hingegen ausscheiden.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat das Zonierungsverfahren für Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Schauinsland eingeleitet. Ab dem kommenden Montag, 26. Juni, werden die Unterlagen offengelegt. In dem Zonierungsverfahren wird festgelegt, an welchen Stellen der Aufbau von Windkraftanlagen grundsätzlich möglich ist.
Wo sollen Windenergiezonen ...

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