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Grundfreibetrag wird geschützt

  • Do, 10. November 2011
    Kreis Emmendingen

Jobcenter rät Hartz-IV-Beziehern zu Pfändungsschutzkonten.

KREIS EMMENDINGEN (BZ). Das Jobcenter des Kreises rät von Kontenpfändung betroffenen Kunden, bestehende Konten schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Durch eine Umwandlung werde automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1028,89 Euro geschützt, so das Jobcenter. Dieser Hinweis kann für Hartz IV-Bezieher wichtig sein.

Laut Jobcenter betreffen die bevorstehenden Änderungen zum Kontenpfändungsschutz vor allem ...

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