Ein Autofahrer, der bei sternenklarer Nacht in eine Nebelzone einfährt, muss sein Tempo entsprechend seiner Sichtweite reduzieren. Tut er das fahrlässig nicht und fährt im Nebel auf bereits stehende Fahrzeuge auf, trägt er die Schuld für die Folgen.
Mit dieser Begründung hat das Landgericht am Freitag in zweiter Instanz einen 43-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in sieben Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100 ...