Auf der Autobahn bei Teningen muss ein Sportwagenfahrer ausweichen – bei Tempo 250. Er schleudert, prallt in die Leitplanke. Sein Beifahrer wird herausgeschleudert und stirbt. Jetzt bestätigte das Gericht in zweiter Instanz das Urteil gegen den Fahrer.
Das Landgericht Freiburg bestätigte in der Berufungsverhandlung die Bewährungsstrafe, zu der bereits das Emmendinger Amtsgericht einen Sportwagenfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte. Dessen Fahrverbot wurde auf einen Monat reduziert.
Was vorgefallen war: Am 13. September 2008 starb nachts auf der Autobahn bei ...