Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage haben Revision gegen die Entscheidung des Freiburger Schwurgerichts im Raserprozess eingelegt. Was passiert nun? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Alle Seiten wollen das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Die Richter hatten den Angeklagten nach dem tödlichen Autounfall auf der B 3 am 23. Januar 2012 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt – diese Strafe wird der 25-Jährige erst einmal nicht antreten müssen.
Was hat es mit ...