Wenn der Wahn den Blick verstellt
Störung der Totenruhe: Richter weisen den Antrag auf dauerhafte Unterbringung eines kranken 52-Jährigen in der Psychiatrie ab.
FREIBURG. Abgelehnt hat das Landgericht Freiburg am Dienstag den Antrag der Staatsanwaltschaft, einen psychisch kranken und deshalb zeitweise schuldunfähigen 52-jährigen Rentner aus einer Gemeinde im Kreis Emmendingen in der Psychiatrie unterzubringen. In einem Sicherungsverfahren musste sich der 52-Jährige unter anderem wegen Störung der Totenruhe, Beleidigungen, Bedrohungen und versuchter Körperverletzung verantworten.
Die Richter der Zweiten Großen Strafkammer hielten nach drei Verhandlungstagen die geforderte Anordnung der Maßregel − der Staatsanwalt hatte sie mit Bewährung beantragt, der Verteidiger auf Zurückweisung plädiert − angesichts der ...