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08. August 2008

Kokain in die eigene Tasche

Ein Zöllner muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er 550 Gramm Kokain unterschlagen hat

  1. Um seine Schulden loszuwerden, hat ein Zöllner Kokain geklaut. Foto: ddp

LÖRRACH Für zweieinhalb Jahre muss ein 31-jährige Zöllner ins Gefängnis, der sich 550 Gramm Kokain aus einem größeren Fund am Badischen Bahnhof in die eigene Tasche gesteckt hat. Dass er das Päckchen Kokain einfach nur vergessen hat, wie er Glauben machen wollte, nahm ihm das Gericht nicht ab.

 "Wir haben es hier mit einem ungewöhnlichen Fall zu tun", stellte Staatsanwalt Rall fest. Das Leben des Angeklagten, der zunächst Zimmermann gelernt hatte und später zum Zoll gegangen war, verlief bisher geregelt. "Pech hatte er nur in Beziehungen mit Frauen", bemerkte der Vorsitzende des Schöffengerichts, Richter Harald Krohn in der Urteilsbegründung. Seine Frau hatte er rasch nach dem Kennenlernen geheiratet und ebenso rasch wurde die Ehe geschieden. Später lernte er eine Frau aus dem Drogenmilieu kennen, kam dadurch selbst an Drogen und hat diese zuletzt regelmäßig konsumiert.

Durch die Ehescheidung und durch Sportverletzungen, die die private Krankenversicherung nicht bezahlte, weil er dort falsche Angaben gemacht hatte, hatte er Schulden von 25 000 Euro. Neben seinem Dienst als Zöllner hat er noch in der Sicherheitsbranche gearbeitet, um die Schulden abzuarbeiten, und hat den fehlenden Schlaf durch die Einnahme von Drogen ausgeglichen.

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Als am 17. Februar diesen Jahres bei einem Drogenkurier im Zug acht Päckchen mit jeweils gut 500 Gramm Kokain gefunden wurden, steckte sich der 31-jährige Zöllner eines davon die eigene Tasche, was von dem Drogenkurier beobachtet wurde. Dieser teilte es einem anderen Zöllner mit, doch darauf angesprochen stritt der 31-Jährige es zunächst ab. Später, als er nicht mehr anders konnte, als seine Taschen zu leeren, sagte er dem Kollegen: "Damit wäre ich auf einen Schlag meine Schulden losgewesen." Dem Gericht wollte er weismachen, er habe sich das Kokain nicht aneignen wollen, sondern es nur in seiner Tasche vergessen. "Aber es gab viele Gelegenheiten, es auf den Tisch zu legen. So viel kann man nicht vergessen", sagte der Richter.

Erschwerend kam hinzu, dass der Zöllner eine Waffe bei sich hatte, als er das Kokain an sich brachte. Weil die Waffe jedoch zur Dienstkleidung gehörte, nahm das Gericht dennoch einen minder- schweren Fall an. Mit zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe blieb das Gericht ein halbes Jahr unter der Forderung des Staatsanwalts. Es berücksichtigte auch, dass der Angeklagte seinen Beruf als Zöllner los ist und als Ermittlungsbeamter besonders haftempfindlich ist.

Um auf seine Situation aufmerksam zu machen, hatte sich der Angeklagte am Mittwoch in der Untersuchungshaft selbst verletzt und behauptet, Mithäftlinge hätten das getan. Rechtsanwalt Reiser, der den Zöllner verteidigte, schloss nicht aus, dass der Angeklagte aufgrund seiner verworrenen persönlichen Situation und seines Drogenkonsums das Päckchen in seiner Tasche tatsächlich vergessen hat. "Er ist nicht der eiskalte Drogendealer, sondern ein tolpatschiger und völlig überforderter Mensch", sagte der Anwalt. Er forderte Freispruch oder allenfalls eine Freiheitsstrafe, die bewährungsfähig ist, also maximal zwei Jahre.

In das Urteil des Gerichts flossen noch andere, geringere Straftaten ein. So hat der Angeklagte noch mehrere kleine Drogenmengen besessen, er hat Ausweise und Bankkartengestohlen oder unterschlagen und eine kleine Drogenmenge, die er bei einer jungen Frau fand, verschwinden lassen ohne eine Anzeige gegen sie zu erstatten.

Autor: Thomas Loisl Mink


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