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Zweiklassengesellschaft beim Lärm

Michael Baas
  • Sa, 22. Juli 2017
    Kreis Lörrach

Südlich und nördlich des Katzenbergtunnels gelten unterschiedliche Grenzwerte für den Lärmschutz / Frey sieht Handlungsbedarf.

Der Bau des dritten und vierten Gleises in Weil-Haltingen   | Foto: Erich Meyer
Der Bau des dritten und vierten Gleises in Weil-Haltingen Foto: Erich Meyer

LÖRRACH. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, lautet ein von dem früheren sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow geprägtes Bonmot. Für Anlieger des dritten und vierten Gleises um den Katzenbergtunnel gilt hinsichtlich des Ausbaus der Bahnstrecke eher das Gegenteil. Zumindest, was den Lärmschutz betrifft, müsste es da heißen, wer zu früh kommt, den bestraft das Leben, genauer Bahn und Bund. Tatsächlich verdichten sich die Hinweise, dass auf dem Abschnitt zwischen Basel und Freiburg da unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.

"Ja, so ist es", so lautet die knappe und schlichte Antwort der Pressestelle des Regierungspräsidiums Freiburg auf die Frage, ob entlang der Neubauabschnitte des dritten und vierten Gleises zwischen Basel und Freiburg rechtlich betrachtet unterschiedliche Grenzwerte für den Lärmschutz gelten. Im Klartext heißt das, dass auf der nur rund 65 Kilometer langen Strecke zwei verschiedene Maßstäbe angelegt werden. Das hat durchaus das Zeug zum Politikum, wie Vertreter diverser Gremien und Verbände der Region hinter vorgehaltener Hand und mit dem Wunsch ...

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