Im Fall der Atomkatastrophe
Julian Kares
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Sa, 24. März 2018
Kreis Waldshut
Behörden überarbeiten den Evakuierungsplan / Verkehrslenkung im Kreis ist bislang ungeklärt.
KREIS WALDSHUT. Wie soll die Bevölkerung geschützt werden, wenn in einem Kernkraftwerk der radiologische Notfall eintritt? Die Antwort auf diese Frage wird derzeit im Referat für Katastrophenschutz im Regierungspräsidium (RP) Freiburg überarbeitet. Bisher gab es für den Kreis Waldshut keinen konkreten Evakuierungs- und Verkehrsplan für einen möglichen Ernstfall, ausgelöst durch die grenznahen Schweizer Kernkraftwerke (KKW) Leibstadt und Beznau.
Nicht in jedem Ernstfall ist aus Behördensicht eine Evakuierung die erforderliche Maßnahme. Wohl aber, wenn aufgrund eines Ereignisses in einem Kernkraftwerk radioaktive Stoffe freigesetzt werden, die unter anderem den Richtwert von 100 Millisievert durch Inhalation überschreiten. Dazu muss ...