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08. August 2010 18:11 Uhr

BZ-Interview

Kriminologe sieht Sicherungsverwahrung kritisch

Mehr als 80 rückfallgefährdete Straftäter sollen nach einem Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung freikommen, 16 wurden schon entlassen. Wo sie hinkommen, gibt es meist Proteste. Der Bochumer Kriminologieprofesser Thomas Feltes kann die Aufregung nicht verstehen.

  1. Thomas Feltes: „Die Gefährlichkeit wird überschätzt“ Foto: privat

BZ: Herr Feltes, wenn Sie Justizminister wären, würden Sie noch heute alle Betroffenen aus der Verwahrung entlassen?

Feltes: Natürlich. Das Urteil aus Straßburg ist seit Dezember 2009 bekannt, seit Mai ist es rechtskräftig. Die Haftanstalten hatten also genug Zeit, die Betroffenen auf die Haftentlassung vorzubereiten und eine gute Betreuung nach der Entlassung zu organisieren.
BZ: Viele der bereits Entlassenen werden jetzt rund um die Uhr überwacht . . .

Feltes: Für so etwas ist Geld da! Aber wenn man zwei Bewährungshelfer braucht, die bei der Integration in den neuen Alltag helfen, da fehlen dann die Mittel . . .

BZ: Genügen Sozialarbeiter wirklich im Umgang mit gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern?

Feltes: Die Gefährlichkeit dieser Leute wird extrem überschätzt. Viele sind inzwischen schon alt geworden. Außerdem ist die Vorstellung, dass in der Sicherungsverwahrung nur Menschen sitzen, die sonst neue schwere Straftaten begehen, nachweislich falsch. Von zehn Verwahrten sind neun unnötig inhaftiert, weil sie gar nicht rückfällig geworden wären.

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BZ: Woher wollen Sie das wissen?

Feltes: An meinem Lehrstuhl haben wir im Vorjahr eine Untersuchung abgeschlossen, die das belegt. Dabei wurde der Werdegang von 67 Straftätern untersucht, bei denen Haftanstalten – gestützt auf Gutachten – eine fortdauernde Gefährlichkeit prognostizierten und deshalb nachträglich Sicherungsverwahrung beantragten. Aus rechtlichen Gründen lehnten die Gerichte dies jeweils ab. Und wir konnten prüfen, ob die angeblich so gefährlichen Täter tatsächlich neue Gewalttaten verübten.

BZ: Und? Wie viele der 67 Entlassenen wurden rückfällig?

Feltes: 23 von ihnen begingen zwar neue Straftaten, aber meist handelte es sich nur um kleine Diebstähle oder Drogendelikte, also nichts, was eine vorsorgliche Inhaftierung rechtfertigt hätte. Wegen neuer Gewalttaten wurden lediglich drei Personen rechtskräftig verurteilt. Selbst wenn sich diese Zahl in den folgenden Jahren verdoppelt, weil noch Fälle vor Gericht anhängig sind, wären das nur zehn Prozent der Entlassenen. Die übrigen 90 Prozent wären unnötig in Sicherungsverwahrung gesteckt worden.

BZ: Woran liegt es, dass so viele Personen unnötig in Verwahrung landen?

Feltes: Das ist vor allem ein Problem der Sachverständigen, denen es oft an Rückgrat fehlt. Bei Tätern, die bereits eine lange Kriminalitätskarriere haben, spricht auf dem Papier ja zunächst vieles dafür, eine Rückfallgefahr und einen Hang zu gefährlichen Straftaten anzunehmen. Da ist es doch bequem und entspricht der Erwartung der Richter, wenn man einfach die alten Gutachten abschreibt. Wer jedoch gegen den Strom schwimmt und sich ganz neu mit der Situation eines Straftäters auseinandersetzt, muss viel mehr Kraft investieren.

BZ: Könnte die Qualität der Prognosen so gesteigert werden, dass tendenziell nur noch Straftäter in der Sicherungsverwahrung landen, die wirklich anhaltend gefährlich sind?

Feltes: Das halte ich mittelfristig für machbar. Noch besser fände ich es aber, die Sicherungsverwahrung ganz abzuschaffen.

BZ: Dann würden aber auch die fortdauernd gefährlichen Täter entlassen . . .

Feltes: Nein, vielmehr müsste dann endlich während der Haftzeit vernünftig mit den Tätern gearbeitet werden. Statt dem bisherigen Verwahrvollzug müsste ein therapeutisches Milieu geschaffen werden. Statt Schließern müsste es im Gefängnis viel mehr Psychologen geben. Dann würden Rückfälle schon im Ansatz verhindert und die Allgemeinheit nachhaltig geschützt.

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Autor: Christian Rath