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18. März 2010 17:22 Uhr

Vorwurf der Vergewaltigung war nicht haltbar

Freispruch nach elf Verhandlungstagen

LAHR. Sichtlich erleichtert hat gestern der 51-jährige Angeklagte im Vergewaltigungsprozess am Landgericht Offenburg die Urteilsbegründung von Richter Herbert Schmeiser aufgenommen: Freispruch nach elf Verhandlungstagen.

"Der Nachweis einer Vergewaltigung konnte nicht geführt werden", so Richter Schmeiser. Dem Lahrer war vorgeworfen worden, im Juli 2009 eine damals 19-jährige Rumänin in seiner Wohnung bedroht, geschlagen und schließlich vergewaltigt zu haben. Im Verlauf der Vernehmungen stellte sich heraus, dass die beiden sich über die Arbeit kennengelernt hatten und ein Liebesverhältnis unterhielten. Der 51-jährige vermittelt Saisonarbeitskräfte in der Region. Die junge Frau arbeitete damals für einige Monate als Erntehelferin in der Ortenau.

Trotz des erheblichen Aufwandes, den die Strafkammer betrieb, konnte nicht festgestellt werden, ob in dieser Beziehung eine Atmosphäre der Gewalt und Einschüchterung herrschte. Die Geschädigte erschien nie persönlich vor Gericht, sondern wurde dreimal per Videokonferenz in Rumänien verhört. Mehrere Zeugen, die im vergangenen Sommer ebenfalls hier arbeiteten, reisten für ihre Aussagen aus Rumänien nach Offenburg. Da die heute 20-jährige eine Vergewaltigung erst einen Monat nach dem fraglichen Abend bei der Polizei anzeigte, konnten keine objektiven Beweismittel wie Verletzungen, verwertet werden. "Eine psychische Zerrüttung aufgrund des traumatischen Erlebnisses konnte durch die Zeugenvernehmungen ebenfalls nicht festgestellt werden", resümierte Richter Schmeiser. Den Aussagen der Mutter der Geschädigten maß die Strafkammer kein großes Gewicht bei. Sie hatte angegeben, dass ihre Tochter damals viel geweint und stark abgenommen habe. "Die Angaben vor Gericht widersprachen sich mit ihren Aussagen bei der Polizei". Außerdem hätten die anderen Zeugen eher die Schilderungen des Angeklagten bestätigt, demzufolge zwischen den beiden eine einvernehmliche Beziehung bestand. Demnach könne die Anzeige einer Vergewaltigung die Folge eines Eifersuchtsstreites gewesen sein, der sich unmittelbar davor ereignet habe.

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Durch den Freispruch entsteht dem Angeklagten ein Anspruch auf Haftentschädigung für sieben Monate Untersuchungshaft in Höhe von 13 Euro pro Tag. Schmeiser betonte, dass die Untersuchungshaft und die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft korrekt gewesen sei. "Es hat sich erst später herausgestellt, dass der Tatnachweis nicht zu führen ist".

Autor: jör