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14. April 2009

Integrative Waldorfschule Emmendingen

Als Ersatzschule anerkannt

Für die Eltern, die vorerst ihre Kinder wieder "legal" nach Emmendingen schicken können, ist dieser Etappensieg eine riesige Erleichterung. Aber darüber darf nicht außer Acht gelassen werden, dass viele dieser Eltern ihre Kinder lieber in die staatliche Quartiersschule geschickt hätten, wo Geschwister und Nachbarkinder sind und der Schulweg leichter zu bewältigen wäre.

Das Verwaltungsgericht hat sich in seiner Urteilsbegründung auf Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes berufen, das private Schulen zulässt, sofern sie die geltenden Bildungsabschlüsse garantieren und als "Ersatz" für vorhandene oder vorgesehene öffentliche Schulen dienen. Damit nimmt das Gericht freundlicherweise an, dass solche integrativen Schulen in Baden-Württemberg existierten oder vorgesehen seien. Da die Vertreter der Schulverwaltung während des Prozesses damit argumentierten, es gebe mit den Außenklassen und den kooperierenden Schulen bereits integrative Konzepte, dürfte es ihnen auch in der nächsten Instanz schwer fallen, der Emmendinger Waldorfschule ihren Ersatzcharakter abzusprechen.

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Was also könnte das Kultusministerium bewegen, dieses Urteil in der nächsten Instanz in Frage zu stellen? Die Hoffnung, der VGH in Mannheim könnte obrigkeitsfreundlicher entscheiden? Möge diese Hoffnung trügen! Auch die Richter des VGH werden sich den geänderten gesellschaftlichen Sichtweisen nicht entziehen können, die deutlich auf Inklusion aller Menschen mit Behinderung abzielen und nicht auf eine Separierung.

Autor: Iris Vorberg, Merzhausen