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10. Februar 2012
Leserbriefe
STUDENTENWOHNUNGEN
"Regeln gelten nicht zum Selbstzweck"
Zum Bericht "Studenten sollen wieder ausziehen" (BZ vom 8. Februar), in dem es darum geht, dass in den Obergeschossen eines Firmengebäudes Studentenwohnungen geschaffen wurden, die aber rechtlich in dem Gebiet nicht zulässig sind.
Wenn die Nutzung eines Hauses geändert werden soll, ist die baurechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Da das Objekt offenkundig im Gebiet eines Bebauungsplans liegt, der keine Wohnnutzung mit Ausnahme der Werkswohnung erlaubt, darf keine Wohnnutzung stattfinden. Da helfen auch keine umliegenden Wohnhäuser.
Vor derartigen Baumaßnahmen rechtlichen Rat einzuholen, sollte deshalb eine Selbstverständlichkeit sein, Empörung zur Schau zu stellen, hilft da eher nicht weiter.
Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne verfolgen ein gestalterisches Konzept, gerade damit nicht jeder selbst entscheiden kann, was seiner Meinung nach die ideale Nutzung ist. Das nämlich ist regelmäßig zum Nachteil anderer. Man kann derartige Instrumentarien in Frage stellen, erhält dann aber Wildwuchs und beseitigt den Interessenausgleich, den die Planung verfolgt, jedenfalls aber verfolgen soll. Regeln gelten ja im Allgemeinen nicht zum Selbstzweck, sondern verfolgen ein Ziel.
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Eine vorherige Beratung hätte Herrn Veeser einen teuren Fehlschlag erspart. Vielleicht wäre er in der Lage gewesen, an geeigneter Stelle mit dem gesparten Geld Studentenwohnungen zu bauen?
Tilman Winkler, Wiehre
Autor: Tilman Winkler, Wiehre
