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Strenge Regeln

Bei Elternzeit und Teilzeit entscheiden Form und Frist

Kurt Höllwarth

Von

So, 10. Dezember 2017 um 08:07 Uhr

Liebe & Familie

Wer Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, muss dies rechtzeitig und in der gesetzlichen Schriftform seinem Arbeitgeber mitteilen. Auch für die Teilzeit während der Elternzeit gelten Formvorschriften.

Erna M. (in Vollzeit beschäftigt) ist schwanger. Sie teilt dem Betrieb Anfang Dezember per E-Mail mit, dass sie ab dem Geburtstermin am 6. ...

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